Außerklinische Intensivpflege – Erfahrungsberichte von Betroffenen
Das Inkrafttreten des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes löst die außerklinische Intensivpflege (AKI) aus der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege (HKP). Menschen die bisher im Rahmen der häuslichen Krankenpflege versorgt wurden, benötigen jetzt außerklinische Intensivpflege.
Mit dieser Website möchten wir auf die Herausforderungen und Schwierigkeiten, mit denen sich Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege derzeit durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz GKV-IPReG konfrontiert sehen, aufmerksam machen. Betroffene, deren An- und Zugehörigen sowie Assistenz- und Betreuungspersonen haben hier auf der Webseite die Möglichkeit, Probleme rundum AKI anzuzeigen, persönliche Erfahrungsberichte zuzusenden oder den eigenen Fall dem Projektteam zur internen Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
Die Betroffenen und beteiligten Akteure berichten seit Monaten darüber, dass die Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes auf unterschiedlichen Ebenen zunehmend zu Fehlentwicklungen, Leistungsverschiebungen und Versorgungsproblemen führt. Die Sammlung von Erfahrungsberichten und Problemanzeigen aus unterschiedlichen Perspektiven (z. B. pflegende Angehörige) sowie die Falldokumentation machen es erst möglich, die Umsetzung des GKV-IPReG nachvollziehbar zu monitoren, zu begleiten und die Politik mit den Missständen und herausfordernden Lebenslagen von Betroffenen und deren Umfeld zu konfrontieren.
Was ändert sich für Betroffene durch das GKV-IPReG?
Im Juli 2020 wurde das Intensivpflege und Rehabilitationsstärkungsgesetz (kurz GKV-IPReG) unter großen Protesten der Betroffenen verabschiedet und trat zum 29.10.2020 in Kraft. Die zugehörige Richtlinie über die Verordnung mit außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL) wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verfasst und gilt seit dem 18. März 2022. Der vorgängige Anspruch auf AKI im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP Nr. 24 im Leistungsverzeichnis) wird mit Ende der Übergangsfrist – zum 31.10.2023 – in den neuen § 37c SGB V überführt und entsprechende Verordnungen verlieren ihre Gültigkeit.
Die Richtlinie stellt sicher, dass Versicherte, die nach bisherigem Recht Anspruch auf „spezielle Krankenbeobachtung“ nach HKP hatten, nach der neuen Rechtslage AKI beanspruchen können. Der bislang leistungsberechtigte Personenkreis soll weder ausgeweitet noch eingeengt werden. Wesentlich ist die Sicherstellung gestörter Vitalfunktionen und die Vermeidung lebensbedrohlicher Komplikationen. Versicherte, die beatmet werden oder tracheotomiert sind, müssen nun mit jeder Verordnung der AKI eine Potenzialerhebung durch besonders qualifizierte Vertragsärzt*innen nachweisen, um die Möglichkeit zur Reduzierung der Beatmungszeit bis hin zur vollständigen Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung oder die Umstellung auf eine nicht-invasive Beatmung (NIV) prüfen zu lassen.
Zum Projekt:
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. führt ein von der AKTION MENSCH gefördertes Projekt: “das Recht auf außerklinische Intensivpflege – Begleitung und Umsetzung aus Betroffenenperspektive“ durch. Mit dem Projekt sollen Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen einen Bedarf an außerklinischer Intensivpflege haben, durch verschiedene Maßnahmen informiert, unterstützt und begleitet werden. Die mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Behindertenrechtskonvention eingegangene Verpflichtung, wirksame und geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Selbstbestimmung, umfassende Einbeziehung in alle Bereiche des alltäglichen Lebens und die volle Teilhabe an ebendiesen (Art. 19, Art. 26 UN-BRK) zu gewähren, soll mit diesem Projekt angemahnt und eingefordert werden. Mehr zu dem Projekt finden Sie in unserem barrierefreien Flyer (PDF).
Im Rahmen des Projekts bemühen wir uns um niedrigschwellige und barrierefreie Bereitstellung von verständlichen Informationen über die AKI, über das GKV-IPReG, die AKI-RL, und die Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes über eine Online-Plattform „Leben mit AKI“.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur www.leben-mit-aki.de
Unter dem Navigationspunkt „Erfahrungsbericht einreichen“ können Betroffene, deren An- und Zugehörige sowie Assistenz- und Betreuungspersonen ihre Erfahrungen auf dieser Website anonym zusenden. Die Zusendungen werden nach Moderation und sorgfältiger Anonymisierung veröffentlicht, es sei denn, Sie stimmen dem nicht zu. Über die Navigationspunkte, welche die Themenbereiche bzw. Problemlagen der AKI darstellen sollen, gelangt man zu den bereits archivierten Beiträgen. Eine Liste von Schlagwörtern rund um das Thema AKI dient der Visualisierung und vereinfachten Suche.
Bitte beachten sie, dass sich diese Internetseite noch im Aufbau befindet und immer wieder aktualisiert wird. Wir empfehlen Ihnen die Internetseite immer wieder zu besuchen. Für Anregungen und Rückmeldungen zu der Seite können Sie sich gerne an aki@isl-ev.de per Email an uns wenden.
Was Betroffene sagen:
Insgesamt 1117 Webseitenaufrufe seit Veröffentlichung am 11.09.2023