Kindesmutter findet trotz 6-monatiger intensiver Suche keine*n potentialerhebende*n Ärzt*in

Für unser schwerstbehindertes 14-jähriges Kind mit Trachealkanüle suchen wir einen Facharzt, der eine Potentialerhebung im Rahmen der gesitzlich vorgeschriebenen AKI-Bestimmungen durchführt. Die Potentialerhebung ist Voraussetzung für die Verordnung.

Seit Anfang des Jahres suchen wir intensiv nach einem*r Potentialerheber*in, was leider bis dato erfolglos ist.

10.1.2024 Anfrage beim Kinderarzt, ob sie Kinder mit liegender TK nach AKI-Richtlinien betreut und Potentialerhebungen (PE) machen kann

macht sie nicht, sie ist Allergologin und hat keine Zulassung für PE

verweist auf Dr. XY, er macht Schlaflaboruntersuchungen vielleicht auch PE

10.1.2014 Anruf bei Praxis XY kein Erfolg

E-Mail an Praxis XY, Anfrage, ob Kinder mit Tracheostoma in der Praxis betreut/ versorgt werden

12.1.2024 E-Mail-Antwort Praxis XY: Praxis betreut und versorgt keine TK- Kinder

verweist an Hausarzt, HNO-Arzt, SAPV- Team, TK- Zentren

12.1.2024 Anruf beim Maximalversorger mit gelisteter Spezialambulanz in B. (Tipp dazu beim AKI ZOOM Meeting bekommen), nach mehreren Anrufversuchen direkten Kontakt erhalten:

mündliche Vorstellung unseres PK mit Problemschilderung TK-Betreuung und PE für AKI

Termin zur ambulanten Vorstellung am 10.5.2024 erhalten.

8.4.2024 Überweisung für Pulmologie Termin bei Kinderarzt geholt
10.5.2024 Vorstellung Maximalversorger mit gelisteter Spezialambulanz in B., dort erfahren, dass für eine PE eine stationäre Aufnahme von Nöten ist,

Termin dazu sollen wir per Telefon absprechen, Aufnahmezeitraum August 2024

 

13.5.-29.5.2024 Lungenentzündung beim PK mit stationärem Aufenthalt vom 19. 5. -24.5.2024, zwei Tage beatmet, Antibiotikatherapie intravenös
27.5.2024 Telefonische Terminabsprache zur stationären Aufnahme für PE, geplant werden Phoniatrie, Polygraphie, Bronchoskopie, Einstellung Hustenassistent
9.7.2024 Einweisungsschein für Pulmologie beim Kinderarzt geholt
23.7.2024 SAPV – Team im Hausbesuch, Thema PE angesprochen: Aussage vom Team: für PE ist kein Klinikaufenthalt notwendig, Kontakt zur pulmologischen Praxis in F. aufnehmen, Kontaktdaten stellen sie uns zur Verfügung
29.7.2024 Vom SAPV Team Kontaktdaten der pulmologischen Praxis in F. erhalten

Praxis XZ

29.7.2024 Kontaktdaten einer pulmologischen Praxis in Bad F. von unserer Nachbarin erhalten, Praxis XX
29.7.2024 Recherche im Internet: Praxis XZ: bis 8.9.2024 Urlaub

auf der Internetseite fand sich folgender Hinweis: Auf Grund der Budgetierung seit 1.1.2023 gibt es nur begrenzt Termine für Kassenpatienten.  Diese Termine sind schnell vergeben. Es gibt zurzeit nur Termine für Privatpatienten und Selbstzahler, weil deren Behandlung nicht das Budget belasten.

29.7.2024 Anruf bei Praxis XV: nur AB erreicht

E – Mail an Praxis XV: Anfrage ob PE bei 14-jährigem Kind mit TK in der Praxis möglich ist, keine Antwort

30.7.2024 Anruf bei Praxis XV: Anfrage ob in der Praxis eine PE bei 14-jährigem Kind mit TK gemacht werden kann

Antwort: Nein

5.8.2024

8:50

Anruf von Maximalversorger mit gelisteter Spezialambulanz in B: Aufnahme von unserem PK kann aus Kapazitätsgründen heute nicht erfolgen,

ab 12.8.2024 können wir neuen Aufnahmetermin erfragen

Da wir von einem KH-Aufenthalt für die nächsten zwei Tage/ Nächte ausgegangen sind, haben wir unserem Pflegedienst abgesagt. Nur mit Mühe ist es gelungen eine stundenweise Versorgung wieder abgesichert zu bekommen.
5.8.2024 Anruf bei der Krankenkasse des PK

Anfrage; ob es eine Liste von Ärzten gibt, die eine PE für Kinder macht.

Antwort: eine solche Liste gibt es nicht. Wir sollen mit der 116117 Kontakt aufnehmen und einen Termin darüber vereinbaren.

 

6.8.2024 SAPV-Team im Haus, Anfrage, ob wir schon weitergekommen sind, was die PE betrifft. Nein, bisher nichts erreicht.

Hinweis es über die 116117 zu versuchen

6.8.2024 116117 kontaktiert: Bitte um Terminvermittlung für PE für 14jähriges TK – Kind

Antwort: geht so nicht, wir brauchen einen Überweisungsschein mit Dringlichkeits- CODE vom Kinderarzt. Da wir keine Überweisung mit Dringlichkeits- CODE haben kann sie uns nicht weiterhelfen, verweist mich auf die Internetseite der KV im Bundesland. Ich soll da unter Ärztesuche schauen mit Zusatzeingabe PE.

6.8.2024 Internetseite der KV im Bundesland kontaktiert, auf Grund der Behinderung unseres PK die Suche nach Pulmologen im Umkreis von 100 km zu unserem Wohnort begrenzt.

Folgend Adressen erhalten:

Praxis XZ

Praxis XX

Praxis XU

Praxis XT

6.8.2024 Anruf in der Praxis XU: Anfrage PE bei 14jährigem Kind mit TK

Antwort: nein sie Machen keine PE stellen nur Verordnungen aus.

6.8.2024 Anruf in der Praxis XT: mehrere Versuche keinen erreicht
7.8.2024 Anruf in der Praxis XT: 10 Versuche keinen erreicht
8.8.2024 Anruf in der Praxis XT: beim 10. Versuch direkten Kontakt:

Anfrage ob in der Praxis eine PE bei einem 14 jährigem Kind mit TK gemacht werden kann

Antwort: Nein

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Potenzialerhebung nicht anerkannt wegen Hürden im nationalen Gesundheitsportal

Bild der Arzt Suchmaske auf der Internetseite gesund.bund.de

Potentialerhebung (PE) wird von der Krankenkasse (KK) nicht anerkannt, weil der qualifizierte Facharzt (FA) aus einem ermächtigten Zentrum (MZEB) mit Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes nicht im Nationalen Gesundheitsportal gesund.bund geführt wird. (Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dürfen Daten von Ärzt*innen, die keinem Mitgliedsverband angehören, nicht weiterverarbeitet werden). Auch der vorgelegte Screenshot von der Internetseite der zuständigen KV mit personifiziertem Nachweis der ärztlichen Zulassung wird von der KK mit Verweis auf die fehlende Eintragung im Nationalen Gesundheitsportal erneut abgelehnt.Nach telefonischer Auskunft der KK ist die Genehmigung der Verordnung (VO) durch die bis Dezember 2024 geltende Übergangsregelung für 6 Monate möglich. Eine Bestätigung der für 12 Monate ausgestellten VO ist wegen der „ungültigen“ PE jedoch nicht möglich. Es wird darum gebeten, künftige PE bei einem „zugelassenen FA“ ausstellen zu lassen.

Die zuständige KV lehnt auf schriftliche Anfrage Auskünfte zur Qualifikation von Ärzt*innen mit Verweis auf Nicht-Zuständigkeit grundsätzlich ab und verweist auf den zuständigen FA. Der zuständige FA verweist auf die Internetseite der zuständigen KV, was von der zuständigen KK jedoch nicht anerkannt wird. (Der betreffende FA betreut im MZEB mehr als 30 junge Menschen mit AKI-Bedarf und hat jeweils VO und PE ausgestellt). Ergänzend noch der Hinweis, dass die fehlende Anerkennung der vorgelegten PE im parallel versandten Genehmigungsschreiben der KK an den Leistungserbringer (LE) keine Erwähnung findet.

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Die Krankenkasse und KV hüllen sich in Schweigen

Ich bin Mutter eines Betroffenen und habe bereits vor paar Wochen berichtet, wie schwierig die Situation ist einen Arzt zu finden, der die neue Verordnung für AKI ausstellen darf. Seitdem hat sich eigentlich nichts seitens der kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Kassen getan.

Seit Monaten bin ich mit meinen Hausärzten im Gespräch, die außer von mir keine Informationen von der KV etc. erhalten haben. Krankenkassen, die kassenärztliche Vereinigung oder die 116 117 verweisen (immer wieder und immer noch) auf die Liste Gesund-Bund.de Liste, obwohl nun schon bekannt ist, dass diese Liste Ärzte und Ärztinnen enthält, die nicht wissen, dass sie auf der Liste stehen bzw. keine Verordnungen ausstellen können bzw. wollen. Ärzte und Ärztinnen, die verordnen können, sind nicht zuverlässig gelistet. Da es sich bei unseren Hausärzten um ein MVZ handelt und mehrere qualifizierte Ärzte vorhanden sind, dachte ich es gäbe kein Problem. Einer der Ärzte hat die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin und Notfallmedizin und benötigt somit keine Genehmigung, um AKI zu verordnen – laut Auskunft der Krankenkasse und Informationsflyer der KV. Aber die hiesige KV besteht auf einen Antrag zur Genehmigung. Der Arzt wartet immer noch auf die Erlaubnis.

Auch die Formulare sind immer noch nicht vorhanden. Ich sehe mich nun vor der Situation, dass ich zum 31.10. keine neue Verordnung habe.

Die Krankenkasse und KV hüllen sich in Schweigen bzw. verweisen immer wieder auf dieselben Adressen/Quellen hin, die aber rein gar nichts helfen.

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Meine behandelnden Ärztinnen verordnen keine AKI

Ich lebe mit Assistenz und Muskeldystrophie Typ Duchenne. Meine Neurologin, die mir häusliche Krankenpflege rund um die Uhr bis 10.12.2023 verordnet hat, lehnt es ab, mir außerklinische intensivpflege ab 31.10.2023 zu verordnen. Sie habe die neuen Muster 62 A, B, C nicht im System.
Eine andere Ärztin hat bei mir kein Beatmungsentwöhnungspotenzial festgestellt. Allerdings habe die Praxis die neuen Muster nicht. Zudem würden sie Patienten mit meiner Erkrankung nicht behandeln. Daher könnten sie mir außerklinische intensivpflege nicht verordnen. „Das hat ganz viel mit wollen, können und dürfen zu tun.“

Ich solle mich an die Spezialambulanz der Uniklinik wenden, die mich betreut. Die Ärztin der Spezialambulanz hat mir bereits bei unserem letzten Termin im Sommer 2023 mitgeteilt, dass sie außerklinische Intensivpflege nicht verordnen kann.
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Pflegedienst möchte die Versorgung meiner Tochter einstellen

Ich bin Mutter einer Tochter mit Querschnittslähmung und Beatmungsbedarf nachts. Bisher wurde sie über häusliche Krankenpflege und einen Pflegedienst versorgt. Dieser hat mich Mitte Oktober informiert, dass sie nun die AKI-Verordnung brauchen. Wenn keine Verordnung bald vorliegt, will der Pflegedienst die Leistung einstellen.

Unser Hausarzt verordnet AKI nicht, will auch keinen Antrag zur Qualifizierung stellen. Ich habe einige Ärzte aus der Gesund.bund.de-Liste abtelefoniert und keiner ist bereit, meiner Tochter die außerklinische Intensivpflege zu verordnen. Sowohl unsere Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung und die 116117 wissen von nichts und können angeblich auch nicht helfen.
Ich suche weiterhin dringend einen verordnenden Arzt in unserer Nähe.

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Informationsdefizit bei verordnenden Ärzten einer Spezialambulanz/SPZ

Ich bin Mutter einer 14-jährigen Tochter mit AKI/HKP-Bedarf, die an einer seltenen, angeborenen, progressiven und lebenslimitierenden Erkrankung leidet. Zum AKI-Projekt des ISL, habe ich von Anfang an Kontakt gesucht. Die HKP nach Ziffer 24 wird meiner Tochter seit zwei Jahren vom SPZ verordnet, nachdem Aspirationsgefahr, Schluckstörungen und die Notwendigkeit eines intensiven Sekretmanagements in den Vordergrund getreten sind. Ein Intensivpflegedienst ist seit Verordnung der HKP in die Überwachung u. Interventionsbereitschaft meiner Tochter involviert. Die ärztliche Betreuung erfolgt überwiegend durch eine Spezialambulanz, angeschlossen an ein klinikassoziiertes SPZ.

Ich habe mich seit dem Frühsommer immer wieder regelmäßig beim SPZ erkundigt, ob das Ausstellen der neuen AKI-VO zum Ende des Bewilligungszeitraumes -30.10.23- möglich ist, was stets bejaht wurde, ohne dass die entsprechenden Formularvordrucke bereits zur Verfügung standen. Man kümmere sich, bzw. sei das ein Problem der Verwaltung, die mit der KV diesbezüglich in Kontakt stünde. Ab 08.September 23, bat ich das SPZ immer wieder telefonisch um das baldige Ausstellen der VO. Ich erhielt von dort stets die Antwort, die Formulare seien (noch) nicht verfügbar, die Verwaltung kümmere sich jedoch.

Zusätzlich wandte ich mich an den zuständigen Sozialdienst des SPZ, um „Druck zu machen“ und erhielt dieselbe Antwort: die Verwaltung stehe in Kontakt mit der KV und es dauere noch.

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Das Ergebnis der Prüfung der AKI-Formulare entscheidet mit, wie das eigene Leben weiter geht

Ich fahre in die Kinderambulanz, denn außerklinische Intensivpflege muss für meine Tochter verordnet werden. Die Kinderärztin nimmt sich Zeit. Wir besprechen jeden einzelnen Punkt ganz in Ruhe. Mich frustriert es, Judiths Fragilität in diese Felder quetschen zu lassen. Bisher hatte das Formular für Judiths Versorgung eine Seite. Jetzt ist alles anders. Ein Gesetz tritt im November endgültig in Kraft, das IPREG. Jetzt muss geprüft werden, ob die Beatmung und das Tracheostoma noch notwendig sind oder ob es „Potenzial“ zur Entwöhnung gibt. Jeder Mensch mit Intensivpflege und Beatmung braucht jetzt dieses Blatt 62 A.

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Mein Pflegedienst kennt die neue AKI-Verordnung nicht

Ich bin seit 2018 Träger einer Trachealkanüle, die von meinen Assistent*innen mehrmals unregelmäßig täglich abgesaugt wird. 3x wöchentlich wird sie gewechselt. Die Verordnung für HKP ist bis 12/2023 ausgestellt. Mein Hausarzt sagt, dass die Verordnung bis dahin gilt. Mein Pflegedienst kennt die neue AKI-Verordnung nicht.

Bis jetzt habe ich noch keine AKI-Verordnung und auch keine Potenzial-Erhebung. Von meinen 7 Assistent*innen ist einer Heilerziehungspfleger, alle anderen sind ungelernte Pflegekräfte.

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Mein Hausarzt muss sich qualifizieren lassen, um meine 23-h Pflege weiter verordnen zu dürfen

Mir war lange nicht bewusst, was die IPReG Gesetzgebung unter Umständen für radikale Umstellung in der Pflegeversorgung haben kann. Jetzt ist mir das Licht aufgegangen, es steht eigentlich alles auf dem Spiel, was die letzten Jahre meine Versorgung gesichert hat. Ich werde seit fast 4 Jahren nun in Intensivpflege, etwa 23 Stunden am Tag gepflegt und zuhause in einer behindertengerechten Wohnung versorgt.

Zum Hauptproblem: bislang stellte mein Hausarzt und Palliativmediziner die Verordnung (bzw. den Antrag) auf häusliche Krankenpflege aus und es gab keinerlei Probleme jeweils die Genehmigung zur Verlängerung der Verordnung zu bekommen. Jetzt kann mein Hausarzt dieses nicht mehr machen und oh Wunder, es gibt in meiner Nähe keine potenzialerhebenden und verordnenden Ärzte, welche mir die neue Verordnung ausstellen dürfen.

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unsere Krankenkasse weißt nicht, welche Ärzte AKI verordnen können

Mein Sohn ist seit 2016 im Wachkoma und nach zweijähriger Dekanülierung musste er rekanüliert werden. Ende Oktober steht die neue Verordnung an. Wir haben eine sehr gute Arztpraxis und die Ärzte erfüllen die geforderten Qualifikationen. Trotzdem finde ich keinen unsere Ärzte in der Liste des Bundes. Auch nicht unser MZEB bzw. deren Neurologen, die ja auch den Anforderungen entsprechen. Die Arztpraxen sind auch bis heute nicht über die Neuerungen informiert und wissen also auch nicht, was genau erwartet wird bzw., wie die Verordnungen ausgefüllt werden müssen.

Laut KBV benötigen unsere Ärzte keine Genehmigung, aber woher weiß ich, ob die Krankenkasse das auch weiß. Ein Anruf bei unserer Krankenkasse vor ein paar Wochen machte klar, dass man auch hier nicht genau weiß, wie das alles laufen soll und welche Ärzte nun genehmigen können oder nicht.
Wieso enthält die Liste des Bundes nicht alle Ärzte, die dafür in Frage kommen? Dort werden Ärzte aufgeführt, die gar nicht wissen, dass sie auf der Liste stehen und auch keine der Leistungen erbringen wollen. Einige darunter behandeln nur Privatpatienten oder sind nicht barrierefrei zugänglich. Mal abgesehen davon, dass keine Hausbesuche angeboten werden.

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AKI-Hotline: 030 235 935 199 Skip to content