Die Krankenkasse und KV hüllen sich in Schweigen

Ich bin Mutter eines Betroffenen und habe bereits vor paar Wochen berichtet, wie schwierig die Situation ist einen Arzt zu finden, der die neue Verordnung für AKI ausstellen darf. Seitdem hat sich eigentlich nichts seitens der kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Kassen getan.

Seit Monaten bin ich mit meinen Hausärzten im Gespräch, die außer von mir keine Informationen von der KV etc. erhalten haben. Krankenkassen, die kassenärztliche Vereinigung oder die 116 117 verweisen (immer wieder und immer noch) auf die Liste Gesund-Bund.de Liste, obwohl nun schon bekannt ist, dass diese Liste Ärzte und Ärztinnen enthält, die nicht wissen, dass sie auf der Liste stehen bzw. keine Verordnungen ausstellen können bzw. wollen. Ärzte und Ärztinnen, die verordnen können, sind nicht zuverlässig gelistet. Da es sich bei unseren Hausärzten um ein MVZ handelt und mehrere qualifizierte Ärzte vorhanden sind, dachte ich es gäbe kein Problem. Einer der Ärzte hat die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin und Notfallmedizin und benötigt somit keine Genehmigung, um AKI zu verordnen – laut Auskunft der Krankenkasse und Informationsflyer der KV. Aber die hiesige KV besteht auf einen Antrag zur Genehmigung. Der Arzt wartet immer noch auf die Erlaubnis.

Auch die Formulare sind immer noch nicht vorhanden. Ich sehe mich nun vor der Situation, dass ich zum 31.10. keine neue Verordnung habe.

Die Krankenkasse und KV hüllen sich in Schweigen bzw. verweisen immer wieder auf dieselben Adressen/Quellen hin, die aber rein gar nichts helfen.

Die Beiträge auf dieser Website wurden anonymisiert und basieren auf protokollierten Erfahrungen der Betroffenen.

Meine behandelnden Ärztinnen verordnen keine AKI

Ich lebe mit Assistenz und Muskeldystrophie Typ Duchenne. Meine Neurologin, die mir häusliche Krankenpflege rund um die Uhr bis 10.12.2023 verordnet hat, lehnt es ab, mir außerklinische intensivpflege ab 31.10.2023 zu verordnen. Sie habe die neuen Muster 62 A, B, C nicht im System.
Eine andere Ärztin hat bei mir kein Beatmungsentwöhnungspotenzial festgestellt. Allerdings habe die Praxis die neuen Muster nicht. Zudem würden sie Patienten mit meiner Erkrankung nicht behandeln. Daher könnten sie mir außerklinische intensivpflege nicht verordnen. „Das hat ganz viel mit wollen, können und dürfen zu tun.“

Ich solle mich an die Spezialambulanz der Uniklinik wenden, die mich betreut. Die Ärztin der Spezialambulanz hat mir bereits bei unserem letzten Termin im Sommer 2023 mitgeteilt, dass sie außerklinische Intensivpflege nicht verordnen kann.
„Meine behandelnden Ärztinnen verordnen keine AKI“ weiterlesen

Pflegedienst möchte die Versorgung meiner Tochter einstellen

Ich bin Mutter einer Tochter mit Querschnittslähmung und Beatmungsbedarf nachts. Bisher wurde sie über häusliche Krankenpflege und einen Pflegedienst versorgt. Dieser hat mich Mitte Oktober informiert, dass sie nun die AKI-Verordnung brauchen. Wenn keine Verordnung bald vorliegt, will der Pflegedienst die Leistung einstellen.

Unser Hausarzt verordnet AKI nicht, will auch keinen Antrag zur Qualifizierung stellen. Ich habe einige Ärzte aus der Gesund.bund.de-Liste abtelefoniert und keiner ist bereit, meiner Tochter die außerklinische Intensivpflege zu verordnen. Sowohl unsere Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung und die 116117 wissen von nichts und können angeblich auch nicht helfen.
Ich suche weiterhin dringend einen verordnenden Arzt in unserer Nähe.

Die Beiträge auf dieser Website wurden anonymisiert und basieren auf protokollierten Erfahrungen der Betroffenen.

Informationsdefizit bei verordnenden Ärzten einer Spezialambulanz/SPZ

Ich bin Mutter einer 14-jährigen Tochter mit AKI/HKP-Bedarf, die an einer seltenen, angeborenen, progressiven und lebenslimitierenden Erkrankung leidet. Zum AKI-Projekt des ISL, habe ich von Anfang an Kontakt gesucht. Die HKP nach Ziffer 24 wird meiner Tochter seit zwei Jahren vom SPZ verordnet, nachdem Aspirationsgefahr, Schluckstörungen und die Notwendigkeit eines intensiven Sekretmanagements in den Vordergrund getreten sind. Ein Intensivpflegedienst ist seit Verordnung der HKP in die Überwachung u. Interventionsbereitschaft meiner Tochter involviert. Die ärztliche Betreuung erfolgt überwiegend durch eine Spezialambulanz, angeschlossen an ein klinikassoziiertes SPZ.

Ich habe mich seit dem Frühsommer immer wieder regelmäßig beim SPZ erkundigt, ob das Ausstellen der neuen AKI-VO zum Ende des Bewilligungszeitraumes -30.10.23- möglich ist, was stets bejaht wurde, ohne dass die entsprechenden Formularvordrucke bereits zur Verfügung standen. Man kümmere sich, bzw. sei das ein Problem der Verwaltung, die mit der KV diesbezüglich in Kontakt stünde. Ab 08.September 23, bat ich das SPZ immer wieder telefonisch um das baldige Ausstellen der VO. Ich erhielt von dort stets die Antwort, die Formulare seien (noch) nicht verfügbar, die Verwaltung kümmere sich jedoch.

Zusätzlich wandte ich mich an den zuständigen Sozialdienst des SPZ, um „Druck zu machen“ und erhielt dieselbe Antwort: die Verwaltung stehe in Kontakt mit der KV und es dauere noch.

„Informationsdefizit bei verordnenden Ärzten einer Spezialambulanz/SPZ“ weiterlesen

Das Ergebnis der Prüfung der AKI-Formulare entscheidet mit, wie das eigene Leben weiter geht

Ich fahre in die Kinderambulanz, denn außerklinische Intensivpflege muss für meine Tochter verordnet werden. Die Kinderärztin nimmt sich Zeit. Wir besprechen jeden einzelnen Punkt ganz in Ruhe. Mich frustriert es, Judiths Fragilität in diese Felder quetschen zu lassen. Bisher hatte das Formular für Judiths Versorgung eine Seite. Jetzt ist alles anders. Ein Gesetz tritt im November endgültig in Kraft, das IPREG. Jetzt muss geprüft werden, ob die Beatmung und das Tracheostoma noch notwendig sind oder ob es „Potenzial“ zur Entwöhnung gibt. Jeder Mensch mit Intensivpflege und Beatmung braucht jetzt dieses Blatt 62 A.

„Das Ergebnis der Prüfung der AKI-Formulare entscheidet mit, wie das eigene Leben weiter geht“ weiterlesen

Mein Pflegedienst kennt die neue AKI-Verordnung nicht

Ich bin seit 2018 Träger einer Trachealkanüle, die von meinen Assistent*innen mehrmals unregelmäßig täglich abgesaugt wird. 3x wöchentlich wird sie gewechselt. Die Verordnung für HKP ist bis 12/2023 ausgestellt. Mein Hausarzt sagt, dass die Verordnung bis dahin gilt. Mein Pflegedienst kennt die neue AKI-Verordnung nicht.

Bis jetzt habe ich noch keine AKI-Verordnung und auch keine Potenzial-Erhebung. Von meinen 7 Assistent*innen ist einer Heilerziehungspfleger, alle anderen sind ungelernte Pflegekräfte.

Die Beiträge auf dieser Website wurden anonymisiert und basieren auf protokollierten Erfahrungen der Betroffenen.

Mein Hausarzt muss sich qualifizieren lassen, um meine 23-h Pflege weiter verordnen zu dürfen

Mir war lange nicht bewusst, was die IPReG Gesetzgebung unter Umständen für radikale Umstellung in der Pflegeversorgung haben kann. Jetzt ist mir das Licht aufgegangen, es steht eigentlich alles auf dem Spiel, was die letzten Jahre meine Versorgung gesichert hat. Ich werde seit fast 4 Jahren nun in Intensivpflege, etwa 23 Stunden am Tag gepflegt und zuhause in einer behindertengerechten Wohnung versorgt.

Zum Hauptproblem: bislang stellte mein Hausarzt und Palliativmediziner die Verordnung (bzw. den Antrag) auf häusliche Krankenpflege aus und es gab keinerlei Probleme jeweils die Genehmigung zur Verlängerung der Verordnung zu bekommen. Jetzt kann mein Hausarzt dieses nicht mehr machen und oh Wunder, es gibt in meiner Nähe keine potenzialerhebenden und verordnenden Ärzte, welche mir die neue Verordnung ausstellen dürfen.

„Mein Hausarzt muss sich qualifizieren lassen, um meine 23-h Pflege weiter verordnen zu dürfen“ weiterlesen

unsere Krankenkasse weißt nicht, welche Ärzte AKI verordnen können

Mein Sohn ist seit 2016 im Wachkoma und nach zweijähriger Dekanülierung musste er rekanüliert werden. Ende Oktober steht die neue Verordnung an. Wir haben eine sehr gute Arztpraxis und die Ärzte erfüllen die geforderten Qualifikationen. Trotzdem finde ich keinen unsere Ärzte in der Liste des Bundes. Auch nicht unser MZEB bzw. deren Neurologen, die ja auch den Anforderungen entsprechen. Die Arztpraxen sind auch bis heute nicht über die Neuerungen informiert und wissen also auch nicht, was genau erwartet wird bzw., wie die Verordnungen ausgefüllt werden müssen.

Laut KBV benötigen unsere Ärzte keine Genehmigung, aber woher weiß ich, ob die Krankenkasse das auch weiß. Ein Anruf bei unserer Krankenkasse vor ein paar Wochen machte klar, dass man auch hier nicht genau weiß, wie das alles laufen soll und welche Ärzte nun genehmigen können oder nicht.
Wieso enthält die Liste des Bundes nicht alle Ärzte, die dafür in Frage kommen? Dort werden Ärzte aufgeführt, die gar nicht wissen, dass sie auf der Liste stehen und auch keine der Leistungen erbringen wollen. Einige darunter behandeln nur Privatpatienten oder sind nicht barrierefrei zugänglich. Mal abgesehen davon, dass keine Hausbesuche angeboten werden.

„unsere Krankenkasse weißt nicht, welche Ärzte AKI verordnen können“ weiterlesen

Unwissenheit bei Ärzten in Bezug aufs die gesetzlichen Neuerungen des IPReG

Ich habe eine 19-jährige Tochter, die als Extremfrühchen zur Welt kam und nach ein paar Tagen schwere Hirnblutungen hatte. Dabei wurde auch das Stammhirn in Mitleidenschaft gezogen, was bis heute dazu führt, dass sie ab und zu aufhört zu atmen. Sie hat ein Tracheostoma und wenn sie aufhört zu atmen, kann man die Situation mit dem Ambubeutel und Sauerstoff retten.

Diese Situation bedingt, dass stets jemand in ihrer Nähe sein muss, der sich mit diesen Dingen auskennt, d. h. mein Mann, eine professionelle Pflegekraft oder ich. Unsere Tochter bekommt Behandlungspflege und durch die ab 31.10.23 geltende AKI-Richtlinie ändert sich dabei ja so einiges.

„Unwissenheit bei Ärzten in Bezug aufs die gesetzlichen Neuerungen des IPReG“ weiterlesen

Mit dem IPReG gestaltet sich die Suche nach qualifizierten Ärzten als sehr schwierig

Ich bin 54 Jahre alt und seit 23 Jahren invasiv beatmet. Ich arbeite mit dem persönlichen Budget der Krankenkasse und habe mein Pflegepersonal in Eigenregie angestellt. Nach Ansicht der Klinikärzte beider jährlichen Beatmungskontrolle besteht für mich mit meiner progressiven Muskeldystrophie kein Potential zur Beatmungsentwöhnung.

Leider sind die Klinikärzte in die Potentialerhebung und Verordnung im ambulanten Bereich nicht eingebunden, so dass ich darauf angewiesen bin, bis zum 31.10.2023 zwei Ärzte zu finden; zum einen ein Arzt, der mir das fehlende Potential bescheinigt und einen zweiten Arzt, der die Verordnung für die häusliche außerklinische Intensivpflege ausstellen darf (gefordertes 4-Augen-Prinzip). Bis jetzt hatte ich noch keinen Erfolg bei der Suche nach geeigneten Ärzten in der Nähe.

„Mit dem IPReG gestaltet sich die Suche nach qualifizierten Ärzten als sehr schwierig“ weiterlesen

AKI-Hotline: 030 235 935 199 Skip to content