Ich lebe mit Assistenz und Muskeldystrophie Typ Duchenne. Meine Neurologin, die mir häusliche Krankenpflege rund um die Uhr bis 10.12.2023 verordnet hat, lehnt es ab, mir außerklinische intensivpflege ab 31.10.2023 zu verordnen. Sie habe die neuen Muster 62 A, B, C nicht im System.
Eine andere Ärztin hat bei mir kein Beatmungsentwöhnungspotenzial festgestellt. Allerdings habe die Praxis die neuen Muster nicht. Zudem würden sie Patienten mit meiner Erkrankung nicht behandeln. Daher könnten sie mir außerklinische intensivpflege nicht verordnen. „Das hat ganz viel mit wollen, können und dürfen zu tun.“
Ich solle mich an die Spezialambulanz der Uniklinik wenden, die mich betreut. Die Ärztin der Spezialambulanz hat mir bereits bei unserem letzten Termin im Sommer 2023 mitgeteilt, dass sie außerklinische Intensivpflege nicht verordnen kann.
Ich werde nun entsprechend der Handlungsempfehlung „Ich finde keine*n AKI-verordnenden Arzt oder Ärztin, da alle Häusliche Krankenpflege – Verordnungen am 31.10.23 ungültig werden!“ von ISL vorgehen.
Angesichts der aktuellen Probleme, AKI-verordnende Ärztinnen und Ärzte zu finden, verdient das Intensivpflege- und Rehabilitationstärkungsgesetz seinen Namen nicht, es müsste Intensivpflege-Schwächungsgesetz heißen. Um es klar zu sagen, die derzeitige Verordnungspraxis gefährdet das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Betroffenen und führt zu einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderung im Gesundheitswesen.
Die Beiträge auf dieser Website wurden anonymisiert und basieren auf protokollierten Erfahrungen der Betroffenen.