Potenzialerhebung nicht anerkannt wegen Hürden im nationalen Gesundheitsportal

Bild der Arzt Suchmaske auf der Internetseite gesund.bund.de

Potentialerhebung (PE) wird von der Krankenkasse (KK) nicht anerkannt, weil der qualifizierte Facharzt (FA) aus einem ermächtigten Zentrum (MZEB) mit Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes nicht im Nationalen Gesundheitsportal gesund.bund geführt wird. (Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dürfen Daten von Ärzt*innen, die keinem Mitgliedsverband angehören, nicht weiterverarbeitet werden). Auch der vorgelegte Screenshot von der Internetseite der zuständigen KV mit personifiziertem Nachweis der ärztlichen Zulassung wird von der KK mit Verweis auf die fehlende Eintragung im Nationalen Gesundheitsportal erneut abgelehnt.Nach telefonischer Auskunft der KK ist die Genehmigung der Verordnung (VO) durch die bis Dezember 2024 geltende Übergangsregelung für 6 Monate möglich. Eine Bestätigung der für 12 Monate ausgestellten VO ist wegen der „ungültigen“ PE jedoch nicht möglich. Es wird darum gebeten, künftige PE bei einem „zugelassenen FA“ ausstellen zu lassen.

Die zuständige KV lehnt auf schriftliche Anfrage Auskünfte zur Qualifikation von Ärzt*innen mit Verweis auf Nicht-Zuständigkeit grundsätzlich ab und verweist auf den zuständigen FA. Der zuständige FA verweist auf die Internetseite der zuständigen KV, was von der zuständigen KK jedoch nicht anerkannt wird. (Der betreffende FA betreut im MZEB mehr als 30 junge Menschen mit AKI-Bedarf und hat jeweils VO und PE ausgestellt). Ergänzend noch der Hinweis, dass die fehlende Anerkennung der vorgelegten PE im parallel versandten Genehmigungsschreiben der KK an den Leistungserbringer (LE) keine Erwähnung findet.

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Die Krankenkasse und KV hüllen sich in Schweigen

Ich bin Mutter eines Betroffenen und habe bereits vor paar Wochen berichtet, wie schwierig die Situation ist einen Arzt zu finden, der die neue Verordnung für AKI ausstellen darf. Seitdem hat sich eigentlich nichts seitens der kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Kassen getan.

Seit Monaten bin ich mit meinen Hausärzten im Gespräch, die außer von mir keine Informationen von der KV etc. erhalten haben. Krankenkassen, die kassenärztliche Vereinigung oder die 116 117 verweisen (immer wieder und immer noch) auf die Liste Gesund-Bund.de Liste, obwohl nun schon bekannt ist, dass diese Liste Ärzte und Ärztinnen enthält, die nicht wissen, dass sie auf der Liste stehen bzw. keine Verordnungen ausstellen können bzw. wollen. Ärzte und Ärztinnen, die verordnen können, sind nicht zuverlässig gelistet. Da es sich bei unseren Hausärzten um ein MVZ handelt und mehrere qualifizierte Ärzte vorhanden sind, dachte ich es gäbe kein Problem. Einer der Ärzte hat die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin und Notfallmedizin und benötigt somit keine Genehmigung, um AKI zu verordnen – laut Auskunft der Krankenkasse und Informationsflyer der KV. Aber die hiesige KV besteht auf einen Antrag zur Genehmigung. Der Arzt wartet immer noch auf die Erlaubnis.

Auch die Formulare sind immer noch nicht vorhanden. Ich sehe mich nun vor der Situation, dass ich zum 31.10. keine neue Verordnung habe.

Die Krankenkasse und KV hüllen sich in Schweigen bzw. verweisen immer wieder auf dieselben Adressen/Quellen hin, die aber rein gar nichts helfen.

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Versorgung gefährdet durch mangelnde Kommunikation und Information seitens des Kostenträgers

Ich möchte auf eine Familie hinweisen, die nicht informiert wurde über die aktuellen gesetzlichen Änderungen hinsichtlich ihrer intensivpflegerischen Versorgung. Auch der behandelnde Arzt ist nicht informiert über die AKI-Verordnung/Potenzialerhebung/Behandlungsplan.

Bei dem Betroffenen handelt es sich um einen jungen Mann, nach Schädel-Hirn-Trauma in der Mobilität vollständig eingeschränkt und mit Trachealkanüle versorgt. Seine Versorgung läuft über das Arbeitgebermodell im persönlichen Budget.

Die aktuelle Zielvereinbarung ist bis zum 31.10.2023 vereinbart. Bisher hat sich die Krankenkasse bezüglich einer Verlängerung nicht gemeldet.

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Krankenkasse fordert rückwirkend einen 100% Fachkräftevorbehalt

Ich lebe im Arbeitgebermodell mit einem Team aus Assistenzkräften (Laienkräfte ohne Exam). Alle Assistent*innen sind individuell eingearbeitet und handlungsfähig. Meine Versorgung ist dadurch seit Jahren erfolgreich und sicher gestellt. Bisher hatten alle von mir eingesetzten Laienkräfte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von meiner behandelnden Arztpraxis und waren bei der Krankenkasse angekündigt/genehmigt.

Die Krankenkasse sendete mir Anfang September 2023 eine neue Zielvereinbarung für die außerklinische Intensivpflege zu, die einen 100 %igen Fachkräftevorbehalt vorgibt. Diese sollte rückwirkend ab Juni 2023 gültig sein.
Ich wünsche mir, dass mein Team bestehen bleiben kann, wie es ist und meine Mitarbeiter weiterhin regulär ihre Gehälter erhalten, auch rückwirkend zum Beginn der neuen Zielvereinbarung.

Ich habe große Sorge, dass aufgrund der rückwirkenden Zielvereinbarung meiner Krankenkasse die Lohnzahlungen für meine Assistenzkräfte nicht anerkannt werden und ich womöglich privat für die anfallenden Lohnkosten herangezogen werde.

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Ich wünsche mir ein weiterhin gemischtes Team

Aufgrund von dringenden Personalengpässen habe ich für meine häusliche Versorgung nach neuen Mitarbeitern gesucht. Alle neuen Assistenzkräfte wurden über mehrere Wochen gemäß Zielvereinbarung eingearbeitet.

Auf Genehmigungsanfrage bei meiner Krankenkasse wurde mir mitgeteilt, dass ich ab dem 1. September nur noch examinierte Kräfte einstellen darf und die neu eingearbeitete Assistenzkräfte keine Genehmigung erhalten. Ein Bescheid über die Ablehnung der drei ungelernten Assistenzkräfte ist angefordert. Eine einstweilige Verfügung ist angestrebt.

Ich wünsche mir ein weiterhin gemischtes Team aus Assistenzkräften und examinierten Kräften. Da auch examinierte Pflegefachkräfte meine alternative Beatmungsform nicht kennen, müssen sowieso alle eingearbeitet werden.

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unsere Krankenkasse weißt nicht, welche Ärzte AKI verordnen können

Mein Sohn ist seit 2016 im Wachkoma und nach zweijähriger Dekanülierung musste er rekanüliert werden. Ende Oktober steht die neue Verordnung an. Wir haben eine sehr gute Arztpraxis und die Ärzte erfüllen die geforderten Qualifikationen. Trotzdem finde ich keinen unsere Ärzte in der Liste des Bundes. Auch nicht unser MZEB bzw. deren Neurologen, die ja auch den Anforderungen entsprechen. Die Arztpraxen sind auch bis heute nicht über die Neuerungen informiert und wissen also auch nicht, was genau erwartet wird bzw., wie die Verordnungen ausgefüllt werden müssen.

Laut KBV benötigen unsere Ärzte keine Genehmigung, aber woher weiß ich, ob die Krankenkasse das auch weiß. Ein Anruf bei unserer Krankenkasse vor ein paar Wochen machte klar, dass man auch hier nicht genau weiß, wie das alles laufen soll und welche Ärzte nun genehmigen können oder nicht.
Wieso enthält die Liste des Bundes nicht alle Ärzte, die dafür in Frage kommen? Dort werden Ärzte aufgeführt, die gar nicht wissen, dass sie auf der Liste stehen und auch keine der Leistungen erbringen wollen. Einige darunter behandeln nur Privatpatienten oder sind nicht barrierefrei zugänglich. Mal abgesehen davon, dass keine Hausbesuche angeboten werden.

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Mit dem IPReG gestaltet sich die Suche nach qualifizierten Ärzten als sehr schwierig

Ich bin 54 Jahre alt und seit 23 Jahren invasiv beatmet. Ich arbeite mit dem persönlichen Budget der Krankenkasse und habe mein Pflegepersonal in Eigenregie angestellt. Nach Ansicht der Klinikärzte beider jährlichen Beatmungskontrolle besteht für mich mit meiner progressiven Muskeldystrophie kein Potential zur Beatmungsentwöhnung.

Leider sind die Klinikärzte in die Potentialerhebung und Verordnung im ambulanten Bereich nicht eingebunden, so dass ich darauf angewiesen bin, bis zum 31.10.2023 zwei Ärzte zu finden; zum einen ein Arzt, der mir das fehlende Potential bescheinigt und einen zweiten Arzt, der die Verordnung für die häusliche außerklinische Intensivpflege ausstellen darf (gefordertes 4-Augen-Prinzip). Bis jetzt hatte ich noch keinen Erfolg bei der Suche nach geeigneten Ärzten in der Nähe.

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Krankenkasse findet im Umkreis unter 250 km keinen verordnenden Arzt

Ich lebe mit Assistenz über das Arbeitgebermodell und nicht invasiver Beatmung. Monitorüberwachung ist bei mir auch notwendig. Ich finde keinen potenzialerhebenden Arzt und auch keinen für die Verordnung im Großraum Freiburg. Der Terminservice der Krankenkasse findet erst im Umkreis von 250 km einen Arzt, der zumindest verordnen kann. Für mich ist es nicht möglich diese Entfernung zurückzulegen.

Ein Facharzt für außerklinischen Intensivpflege, der in der Schweiz ansässig ist (geringere Entfernung als der von der Krankenkasse vorgeschlagene Arzt) wird nicht anerkannt. Die Krankenkasse kündigte an, dass ich durch den medizinischen Dienst im September überprüft werde, obwohl ich noch keine Verordnung habe und diese auch nicht in Aussicht ist.

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Mein Bedarf wird von Eingliederungshilfe nicht anerkannt

Ich lebe mit Arbeitgebermodell und sichere darüber die außerklinische Intensivpflege. Bei der Beantragung wurde der Antrag von der Krankenkasse an die Engliederungshilfe weitergeleitet. Von der Krankenkasse wurde mir mitgeteilt, mein Versorgungsbedarf sei noch nicht umfangreich genug, als dass die Kasse der Kostenträger gewesen wäre. Mittlerweile hat sich mein Zustand verschlechtert. Es wurden mir insgesamt 26 Stunden persönliche Assistenz bewilligt, weil ich für einige Verrichtungen 2 Personen gleichzeitig benötige. Anaplaxien treten bei mir täglich und mehrfach auf.

Bei mir liegt unweigerlich Bedarf an außerklinischen Intensivpflege vor, häusliche Krankenpflege ist verordnet für 24 Stunden und von dem medizinischen Dienst entsprechend anerkannt. Die Eingliederungshilfe als Hauptkostenträger des persönlichen Budgets erkennt meinen Bedarf an außerklinischen Intensivpflege nicht an und verweigert die Kostenübernahme für notwendige Fortbildungen für meine Mitarbeiter.

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AKI-Hotline: 030 235 935 199 Skip to content