Die Krankenkasse und KV hüllen sich in Schweigen

Ich bin Mutter eines Betroffenen und habe bereits vor paar Wochen berichtet, wie schwierig die Situation ist einen Arzt zu finden, der die neue Verordnung für AKI ausstellen darf. Seitdem hat sich eigentlich nichts seitens der kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Kassen getan.

Seit Monaten bin ich mit meinen Hausärzten im Gespräch, die außer von mir keine Informationen von der KV etc. erhalten haben. Krankenkassen, die kassenärztliche Vereinigung oder die 116 117 verweisen (immer wieder und immer noch) auf die Liste Gesund-Bund.de Liste, obwohl nun schon bekannt ist, dass diese Liste Ärzte und Ärztinnen enthält, die nicht wissen, dass sie auf der Liste stehen bzw. keine Verordnungen ausstellen können bzw. wollen. Ärzte und Ärztinnen, die verordnen können, sind nicht zuverlässig gelistet. Da es sich bei unseren Hausärzten um ein MVZ handelt und mehrere qualifizierte Ärzte vorhanden sind, dachte ich es gäbe kein Problem. Einer der Ärzte hat die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin und Notfallmedizin und benötigt somit keine Genehmigung, um AKI zu verordnen – laut Auskunft der Krankenkasse und Informationsflyer der KV. Aber die hiesige KV besteht auf einen Antrag zur Genehmigung. Der Arzt wartet immer noch auf die Erlaubnis.

Auch die Formulare sind immer noch nicht vorhanden. Ich sehe mich nun vor der Situation, dass ich zum 31.10. keine neue Verordnung habe.

Die Krankenkasse und KV hüllen sich in Schweigen bzw. verweisen immer wieder auf dieselben Adressen/Quellen hin, die aber rein gar nichts helfen.

Die Beiträge auf dieser Website wurden anonymisiert und basieren auf protokollierten Erfahrungen der Betroffenen.

Pflegedienst möchte die Versorgung meiner Tochter einstellen

Ich bin Mutter einer Tochter mit Querschnittslähmung und Beatmungsbedarf nachts. Bisher wurde sie über häusliche Krankenpflege und einen Pflegedienst versorgt. Dieser hat mich Mitte Oktober informiert, dass sie nun die AKI-Verordnung brauchen. Wenn keine Verordnung bald vorliegt, will der Pflegedienst die Leistung einstellen.

Unser Hausarzt verordnet AKI nicht, will auch keinen Antrag zur Qualifizierung stellen. Ich habe einige Ärzte aus der Gesund.bund.de-Liste abtelefoniert und keiner ist bereit, meiner Tochter die außerklinische Intensivpflege zu verordnen. Sowohl unsere Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung und die 116117 wissen von nichts und können angeblich auch nicht helfen.
Ich suche weiterhin dringend einen verordnenden Arzt in unserer Nähe.

Die Beiträge auf dieser Website wurden anonymisiert und basieren auf protokollierten Erfahrungen der Betroffenen.

Mein Pflegedienst kennt die neue AKI-Verordnung nicht

Ich bin seit 2018 Träger einer Trachealkanüle, die von meinen Assistent*innen mehrmals unregelmäßig täglich abgesaugt wird. 3x wöchentlich wird sie gewechselt. Die Verordnung für HKP ist bis 12/2023 ausgestellt. Mein Hausarzt sagt, dass die Verordnung bis dahin gilt. Mein Pflegedienst kennt die neue AKI-Verordnung nicht.

Bis jetzt habe ich noch keine AKI-Verordnung und auch keine Potenzial-Erhebung. Von meinen 7 Assistent*innen ist einer Heilerziehungspfleger, alle anderen sind ungelernte Pflegekräfte.

Die Beiträge auf dieser Website wurden anonymisiert und basieren auf protokollierten Erfahrungen der Betroffenen.

Mein Hausarzt muss sich qualifizieren lassen, um meine 23-h Pflege weiter verordnen zu dürfen

Mir war lange nicht bewusst, was die IPReG Gesetzgebung unter Umständen für radikale Umstellung in der Pflegeversorgung haben kann. Jetzt ist mir das Licht aufgegangen, es steht eigentlich alles auf dem Spiel, was die letzten Jahre meine Versorgung gesichert hat. Ich werde seit fast 4 Jahren nun in Intensivpflege, etwa 23 Stunden am Tag gepflegt und zuhause in einer behindertengerechten Wohnung versorgt.

Zum Hauptproblem: bislang stellte mein Hausarzt und Palliativmediziner die Verordnung (bzw. den Antrag) auf häusliche Krankenpflege aus und es gab keinerlei Probleme jeweils die Genehmigung zur Verlängerung der Verordnung zu bekommen. Jetzt kann mein Hausarzt dieses nicht mehr machen und oh Wunder, es gibt in meiner Nähe keine potenzialerhebenden und verordnenden Ärzte, welche mir die neue Verordnung ausstellen dürfen.

„Mein Hausarzt muss sich qualifizieren lassen, um meine 23-h Pflege weiter verordnen zu dürfen“ weiterlesen

Unwissenheit bei Ärzten in Bezug aufs die gesetzlichen Neuerungen des IPReG

Ich habe eine 19-jährige Tochter, die als Extremfrühchen zur Welt kam und nach ein paar Tagen schwere Hirnblutungen hatte. Dabei wurde auch das Stammhirn in Mitleidenschaft gezogen, was bis heute dazu führt, dass sie ab und zu aufhört zu atmen. Sie hat ein Tracheostoma und wenn sie aufhört zu atmen, kann man die Situation mit dem Ambubeutel und Sauerstoff retten.

Diese Situation bedingt, dass stets jemand in ihrer Nähe sein muss, der sich mit diesen Dingen auskennt, d. h. mein Mann, eine professionelle Pflegekraft oder ich. Unsere Tochter bekommt Behandlungspflege und durch die ab 31.10.23 geltende AKI-Richtlinie ändert sich dabei ja so einiges.

„Unwissenheit bei Ärzten in Bezug aufs die gesetzlichen Neuerungen des IPReG“ weiterlesen

Im Großraum Hamburg gibt es nur zwei AKI-verordnende Ärzte

Seit dem 31.10.2023 kann die AKI (Außerklinische Intensivpflege) ausschließlich durch zugelassene Ärzte erfolgen. Aktuell ist in Deutschland die Situation, dass es zu wenig verordnende Ärzte gibt. Im Großraum Hamburg, wo ich wohne, gibt es nur zwei und diese sind ca. 50 km außerhalb von Hamburg.

Als ich meinen Hausarzt bat, sich für die AKI zuzulassen, erwiderte dieser, es sei zu hoher Aufwand für einen einzigen Patienten. Infolgedessen habe ich einen verordnenden Arzt aus Lüneburg (55 km von HH entfernt) konsultiert. Dieser lehnte mit der Begründung ab, neue Patienten würden derzeit nicht aufgenommen.

Die Beiträge auf dieser Website wurden anonymisiert und basieren auf protokollierten Erfahrungen der Betroffenen.

Von der Klinik als geweant entlassen trotz Beatmungsbedarf

Ich bin querschnittsgelähmt und werde seit Jahren über ein Tracheostoma invasiv beatmet. Bei meinem letzten, 2-tägigen Beatmungs-Kontrollaufenthalt in einer Klinik ließ man mich eine Nacht ohne die Beatmung.  Da die Blutgase unter Sauerstoffgabe unauffällig waren, hat man mich daraufhin als geweant (mit Sauerstoffgabe) entlassen. Mein Beatmungsgerät kann ich noch bis zu 4 Wochen mit nach Hause nehmen.

Zu Hause verschlechterte sich mein Zustand bei häuslicher Krankenpflege.

„Von der Klinik als geweant entlassen trotz Beatmungsbedarf“ weiterlesen

AKI-Hotline: 030 235 935 199 Skip to content