Mein Pflegedienst kennt die neue AKI-Verordnung nicht

Ich bin seit 2018 Träger einer Trachealkanüle, die von meinen Assistent*innen mehrmals unregelmäßig täglich abgesaugt wird. 3x wöchentlich wird sie gewechselt. Die Verordnung für HKP ist bis 12/2023 ausgestellt. Mein Hausarzt sagt, dass die Verordnung bis dahin gilt. Mein Pflegedienst kennt die neue AKI-Verordnung nicht.

Bis jetzt habe ich noch keine AKI-Verordnung und auch keine Potenzial-Erhebung. Von meinen 7 Assistent*innen ist einer Heilerziehungspfleger, alle anderen sind ungelernte Pflegekräfte.

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Krankenkasse fordert rückwirkend einen 100% Fachkräftevorbehalt

Ich lebe im Arbeitgebermodell mit einem Team aus Assistenzkräften (Laienkräfte ohne Exam). Alle Assistent*innen sind individuell eingearbeitet und handlungsfähig. Meine Versorgung ist dadurch seit Jahren erfolgreich und sicher gestellt. Bisher hatten alle von mir eingesetzten Laienkräfte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von meiner behandelnden Arztpraxis und waren bei der Krankenkasse angekündigt/genehmigt.

Die Krankenkasse sendete mir Anfang September 2023 eine neue Zielvereinbarung für die außerklinische Intensivpflege zu, die einen 100 %igen Fachkräftevorbehalt vorgibt. Diese sollte rückwirkend ab Juni 2023 gültig sein.
Ich wünsche mir, dass mein Team bestehen bleiben kann, wie es ist und meine Mitarbeiter weiterhin regulär ihre Gehälter erhalten, auch rückwirkend zum Beginn der neuen Zielvereinbarung.

Ich habe große Sorge, dass aufgrund der rückwirkenden Zielvereinbarung meiner Krankenkasse die Lohnzahlungen für meine Assistenzkräfte nicht anerkannt werden und ich womöglich privat für die anfallenden Lohnkosten herangezogen werde.

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Ich wünsche mir ein weiterhin gemischtes Team

Aufgrund von dringenden Personalengpässen habe ich für meine häusliche Versorgung nach neuen Mitarbeitern gesucht. Alle neuen Assistenzkräfte wurden über mehrere Wochen gemäß Zielvereinbarung eingearbeitet.

Auf Genehmigungsanfrage bei meiner Krankenkasse wurde mir mitgeteilt, dass ich ab dem 1. September nur noch examinierte Kräfte einstellen darf und die neu eingearbeitete Assistenzkräfte keine Genehmigung erhalten. Ein Bescheid über die Ablehnung der drei ungelernten Assistenzkräfte ist angefordert. Eine einstweilige Verfügung ist angestrebt.

Ich wünsche mir ein weiterhin gemischtes Team aus Assistenzkräften und examinierten Kräften. Da auch examinierte Pflegefachkräfte meine alternative Beatmungsform nicht kennen, müssen sowieso alle eingearbeitet werden.

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Mein Bedarf wird von Eingliederungshilfe nicht anerkannt

Ich lebe mit Arbeitgebermodell und sichere darüber die außerklinische Intensivpflege. Bei der Beantragung wurde der Antrag von der Krankenkasse an die Engliederungshilfe weitergeleitet. Von der Krankenkasse wurde mir mitgeteilt, mein Versorgungsbedarf sei noch nicht umfangreich genug, als dass die Kasse der Kostenträger gewesen wäre. Mittlerweile hat sich mein Zustand verschlechtert. Es wurden mir insgesamt 26 Stunden persönliche Assistenz bewilligt, weil ich für einige Verrichtungen 2 Personen gleichzeitig benötige. Anaplaxien treten bei mir täglich und mehrfach auf.

Bei mir liegt unweigerlich Bedarf an außerklinischen Intensivpflege vor, häusliche Krankenpflege ist verordnet für 24 Stunden und von dem medizinischen Dienst entsprechend anerkannt. Die Eingliederungshilfe als Hauptkostenträger des persönlichen Budgets erkennt meinen Bedarf an außerklinischen Intensivpflege nicht an und verweigert die Kostenübernahme für notwendige Fortbildungen für meine Mitarbeiter.

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AKI-Hotline: 030 235 935 199 Skip to content