Potenzialerhebung nicht anerkannt wegen Hürden im nationalen Gesundheitsportal

Bild der Arzt Suchmaske auf der Internetseite gesund.bund.de

Potentialerhebung (PE) wird von der Krankenkasse (KK) nicht anerkannt, weil der qualifizierte Facharzt (FA) aus einem ermächtigten Zentrum (MZEB) mit Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes nicht im Nationalen Gesundheitsportal gesund.bund geführt wird. (Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dürfen Daten von Ärzt*innen, die keinem Mitgliedsverband angehören, nicht weiterverarbeitet werden). Auch der vorgelegte Screenshot von der Internetseite der zuständigen KV mit personifiziertem Nachweis der ärztlichen Zulassung wird von der KK mit Verweis auf die fehlende Eintragung im Nationalen Gesundheitsportal erneut abgelehnt.Nach telefonischer Auskunft der KK ist die Genehmigung der Verordnung (VO) durch die bis Dezember 2024 geltende Übergangsregelung für 6 Monate möglich. Eine Bestätigung der für 12 Monate ausgestellten VO ist wegen der „ungültigen“ PE jedoch nicht möglich. Es wird darum gebeten, künftige PE bei einem „zugelassenen FA“ ausstellen zu lassen.

Die zuständige KV lehnt auf schriftliche Anfrage Auskünfte zur Qualifikation von Ärzt*innen mit Verweis auf Nicht-Zuständigkeit grundsätzlich ab und verweist auf den zuständigen FA. Der zuständige FA verweist auf die Internetseite der zuständigen KV, was von der zuständigen KK jedoch nicht anerkannt wird. (Der betreffende FA betreut im MZEB mehr als 30 junge Menschen mit AKI-Bedarf und hat jeweils VO und PE ausgestellt). Ergänzend noch der Hinweis, dass die fehlende Anerkennung der vorgelegten PE im parallel versandten Genehmigungsschreiben der KK an den Leistungserbringer (LE) keine Erwähnung findet.

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Die Krankenkasse und KV hüllen sich in Schweigen

Ich bin Mutter eines Betroffenen und habe bereits vor paar Wochen berichtet, wie schwierig die Situation ist einen Arzt zu finden, der die neue Verordnung für AKI ausstellen darf. Seitdem hat sich eigentlich nichts seitens der kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Kassen getan.

Seit Monaten bin ich mit meinen Hausärzten im Gespräch, die außer von mir keine Informationen von der KV etc. erhalten haben. Krankenkassen, die kassenärztliche Vereinigung oder die 116 117 verweisen (immer wieder und immer noch) auf die Liste Gesund-Bund.de Liste, obwohl nun schon bekannt ist, dass diese Liste Ärzte und Ärztinnen enthält, die nicht wissen, dass sie auf der Liste stehen bzw. keine Verordnungen ausstellen können bzw. wollen. Ärzte und Ärztinnen, die verordnen können, sind nicht zuverlässig gelistet. Da es sich bei unseren Hausärzten um ein MVZ handelt und mehrere qualifizierte Ärzte vorhanden sind, dachte ich es gäbe kein Problem. Einer der Ärzte hat die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin und Notfallmedizin und benötigt somit keine Genehmigung, um AKI zu verordnen – laut Auskunft der Krankenkasse und Informationsflyer der KV. Aber die hiesige KV besteht auf einen Antrag zur Genehmigung. Der Arzt wartet immer noch auf die Erlaubnis.

Auch die Formulare sind immer noch nicht vorhanden. Ich sehe mich nun vor der Situation, dass ich zum 31.10. keine neue Verordnung habe.

Die Krankenkasse und KV hüllen sich in Schweigen bzw. verweisen immer wieder auf dieselben Adressen/Quellen hin, die aber rein gar nichts helfen.

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Pflegedienst möchte die Versorgung meiner Tochter einstellen

Ich bin Mutter einer Tochter mit Querschnittslähmung und Beatmungsbedarf nachts. Bisher wurde sie über häusliche Krankenpflege und einen Pflegedienst versorgt. Dieser hat mich Mitte Oktober informiert, dass sie nun die AKI-Verordnung brauchen. Wenn keine Verordnung bald vorliegt, will der Pflegedienst die Leistung einstellen.

Unser Hausarzt verordnet AKI nicht, will auch keinen Antrag zur Qualifizierung stellen. Ich habe einige Ärzte aus der Gesund.bund.de-Liste abtelefoniert und keiner ist bereit, meiner Tochter die außerklinische Intensivpflege zu verordnen. Sowohl unsere Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung und die 116117 wissen von nichts und können angeblich auch nicht helfen.
Ich suche weiterhin dringend einen verordnenden Arzt in unserer Nähe.

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unsere Krankenkasse weißt nicht, welche Ärzte AKI verordnen können

Mein Sohn ist seit 2016 im Wachkoma und nach zweijähriger Dekanülierung musste er rekanüliert werden. Ende Oktober steht die neue Verordnung an. Wir haben eine sehr gute Arztpraxis und die Ärzte erfüllen die geforderten Qualifikationen. Trotzdem finde ich keinen unsere Ärzte in der Liste des Bundes. Auch nicht unser MZEB bzw. deren Neurologen, die ja auch den Anforderungen entsprechen. Die Arztpraxen sind auch bis heute nicht über die Neuerungen informiert und wissen also auch nicht, was genau erwartet wird bzw., wie die Verordnungen ausgefüllt werden müssen.

Laut KBV benötigen unsere Ärzte keine Genehmigung, aber woher weiß ich, ob die Krankenkasse das auch weiß. Ein Anruf bei unserer Krankenkasse vor ein paar Wochen machte klar, dass man auch hier nicht genau weiß, wie das alles laufen soll und welche Ärzte nun genehmigen können oder nicht.
Wieso enthält die Liste des Bundes nicht alle Ärzte, die dafür in Frage kommen? Dort werden Ärzte aufgeführt, die gar nicht wissen, dass sie auf der Liste stehen und auch keine der Leistungen erbringen wollen. Einige darunter behandeln nur Privatpatienten oder sind nicht barrierefrei zugänglich. Mal abgesehen davon, dass keine Hausbesuche angeboten werden.

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Unwissenheit bei Ärzten in Bezug aufs die gesetzlichen Neuerungen des IPReG

Ich habe eine 19-jährige Tochter, die als Extremfrühchen zur Welt kam und nach ein paar Tagen schwere Hirnblutungen hatte. Dabei wurde auch das Stammhirn in Mitleidenschaft gezogen, was bis heute dazu führt, dass sie ab und zu aufhört zu atmen. Sie hat ein Tracheostoma und wenn sie aufhört zu atmen, kann man die Situation mit dem Ambubeutel und Sauerstoff retten.

Diese Situation bedingt, dass stets jemand in ihrer Nähe sein muss, der sich mit diesen Dingen auskennt, d. h. mein Mann, eine professionelle Pflegekraft oder ich. Unsere Tochter bekommt Behandlungspflege und durch die ab 31.10.23 geltende AKI-Richtlinie ändert sich dabei ja so einiges.

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Seit 30 Jahren ist klar, dass ich nicht selbstständig atmen kann

Ich habe eine hohe Querschnittlähmung, muss beatmet werden (über ein Tracheostoma) und lebe mit außerklinischer Intensivpflege sehr aktiv und zufrieden in meiner eigenen Wohnung. Gerademusste ich mich einer größeren Operation unterziehen und war dazu in dem Querschnittzentrum, das mich seit vielen Jahren in allen Fragen bezüglich Querschnitt und Beatmung begleitet.

Auf meine Frage an den Operateur, Chef der Querschnittabteilung und einzigen Arzt weit und breit, der die Dimension meines Intensivpflegebedarfes beurteilen kann, ob er nicht gleich auch eine Weaning-Potenzialerhebung machen könnte, gab es nur die eine Antwort: dazu bin ich nicht ermächtigt. Wie ich bis Oktober an eine solche Potenzialerhebung rankommen soll, ist mir ein Rätsel, zumal seit 30 Jahren klar ist, dass ich nicht selbständig atmen kann und dass ich dieses auch nie wieder lernen werde, so gerne ich das auch will.

Die Seite https://gesund.bund.de/suchen/aerztinnen-und-aerzte bringt mich in dieser Frage keinen Schritt weiter! Diese Tatsache und die Angst, dass mein freies Leben im Oktober beendet werden könnten, nur weil ich niemanden finde, der die Voraussetzungen erfüllt, machen mir so einen Stress, dass ich kaum noch schlafen kann und sich mein Leben nur noch um diese Frage dreht!

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Wir möchten eine Chance auf ein „ganz normales“ Familienleben

Meine Tochter ist 11 Jahre alt. Sie hat eine Muskelerkrankung und ist seit dem ersten Lebensjahr per Tracheostoma beatmet, 24/7. Mit 1:1 häuslicher Krankenpflege lebt sie bei uns zu Hause und besucht eine Schule des gemeinsamen Lernens in NRW. Mit ihrer Grunderkrankung (fortschreitende Muskelerkrankung) und ihrem Krankheitsverlauf (Ateminsuffizienz seit mehr als 10 Jahren) hat sie medizinisch gesehen kein Potential, von der Beatmung entwöhnt zu werden. Trotzdem müssen wir laut AKI Richtlinie zum 31.10.23 eine Potentialerhebung nachweisen.

Eine*n dafür zugelassenen in der Pädiatrie erfahrene*n Ärzt*in haben wir Stand heute noch nicht gefunden.

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Wir leben in einer Großstadt und finden keinen potenzialerhebenden Arzt

Unsere erwachsene, seit Geburt schwer mehrfachbehinderte Tochter, erhält seit vielen Jahren außerklinische Intensivpflege. Diese wird über das Persönliche Budget und einen Pflegedienst erbracht. Unsere Tochter wird nachts invasiv beatmet.

Wir wohnen in der Großstadt Hannover mit über 550.000 Einwohnern. In dem Gesund.Bund-Verzeichnis der Bundesregierung findet man für diese Großstadt einen Arzt, derdie Potenzialerhebung erstellen kann. Nach telefonischer Rücksprache erfuhr ich, dass dieser Arzt gar nicht weiß, dass er auf dieser Liste steht. Potenzialerhebungen erstellt er nicht.

Ein weiterer Arzt, der in Liste für die Verordnung der AKI vermerkt ist, möchte nur für die von ihm betreute Wohngruppe tätig sein. Weitere Patienten nimmt er nicht auf. Ein barrierefreier Zugang ist bei keinem Arzt möglich. Unsere Krankenkasse verweist auf die Kassenärztliche Vereinigung, die uns entsprechende Ärzte in unserer Region nennen müsste. Wir warten seit einiger Zeit auf eine Rückmeldung der KVN.

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AKI-Hotline: 030 235 935 199 Skip to content