Potenzialerhebung nicht anerkannt wegen Hürden im nationalen Gesundheitsportal

Bild der Arzt Suchmaske auf der Internetseite gesund.bund.de

Potentialerhebung (PE) wird von der Krankenkasse (KK) nicht anerkannt, weil der qualifizierte Facharzt (FA) aus einem ermächtigten Zentrum (MZEB) mit Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes nicht im Nationalen Gesundheitsportal gesund.bund geführt wird. (Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dürfen Daten von Ärzt*innen, die keinem Mitgliedsverband angehören, nicht weiterverarbeitet werden). Auch der vorgelegte Screenshot von der Internetseite der zuständigen KV mit personifiziertem Nachweis der ärztlichen Zulassung wird von der KK mit Verweis auf die fehlende Eintragung im Nationalen Gesundheitsportal erneut abgelehnt.Nach telefonischer Auskunft der KK ist die Genehmigung der Verordnung (VO) durch die bis Dezember 2024 geltende Übergangsregelung für 6 Monate möglich. Eine Bestätigung der für 12 Monate ausgestellten VO ist wegen der „ungültigen“ PE jedoch nicht möglich. Es wird darum gebeten, künftige PE bei einem „zugelassenen FA“ ausstellen zu lassen.

Die zuständige KV lehnt auf schriftliche Anfrage Auskünfte zur Qualifikation von Ärzt*innen mit Verweis auf Nicht-Zuständigkeit grundsätzlich ab und verweist auf den zuständigen FA. Der zuständige FA verweist auf die Internetseite der zuständigen KV, was von der zuständigen KK jedoch nicht anerkannt wird. (Der betreffende FA betreut im MZEB mehr als 30 junge Menschen mit AKI-Bedarf und hat jeweils VO und PE ausgestellt). Ergänzend noch der Hinweis, dass die fehlende Anerkennung der vorgelegten PE im parallel versandten Genehmigungsschreiben der KK an den Leistungserbringer (LE) keine Erwähnung findet.

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Meine behandelnden Ärztinnen verordnen keine AKI

Ich lebe mit Assistenz und Muskeldystrophie Typ Duchenne. Meine Neurologin, die mir häusliche Krankenpflege rund um die Uhr bis 10.12.2023 verordnet hat, lehnt es ab, mir außerklinische intensivpflege ab 31.10.2023 zu verordnen. Sie habe die neuen Muster 62 A, B, C nicht im System.
Eine andere Ärztin hat bei mir kein Beatmungsentwöhnungspotenzial festgestellt. Allerdings habe die Praxis die neuen Muster nicht. Zudem würden sie Patienten mit meiner Erkrankung nicht behandeln. Daher könnten sie mir außerklinische intensivpflege nicht verordnen. „Das hat ganz viel mit wollen, können und dürfen zu tun.“

Ich solle mich an die Spezialambulanz der Uniklinik wenden, die mich betreut. Die Ärztin der Spezialambulanz hat mir bereits bei unserem letzten Termin im Sommer 2023 mitgeteilt, dass sie außerklinische Intensivpflege nicht verordnen kann.
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Pflegedienst möchte die Versorgung meiner Tochter einstellen

Ich bin Mutter einer Tochter mit Querschnittslähmung und Beatmungsbedarf nachts. Bisher wurde sie über häusliche Krankenpflege und einen Pflegedienst versorgt. Dieser hat mich Mitte Oktober informiert, dass sie nun die AKI-Verordnung brauchen. Wenn keine Verordnung bald vorliegt, will der Pflegedienst die Leistung einstellen.

Unser Hausarzt verordnet AKI nicht, will auch keinen Antrag zur Qualifizierung stellen. Ich habe einige Ärzte aus der Gesund.bund.de-Liste abtelefoniert und keiner ist bereit, meiner Tochter die außerklinische Intensivpflege zu verordnen. Sowohl unsere Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung und die 116117 wissen von nichts und können angeblich auch nicht helfen.
Ich suche weiterhin dringend einen verordnenden Arzt in unserer Nähe.

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Mein Hausarzt muss sich qualifizieren lassen, um meine 23-h Pflege weiter verordnen zu dürfen

Mir war lange nicht bewusst, was die IPReG Gesetzgebung unter Umständen für radikale Umstellung in der Pflegeversorgung haben kann. Jetzt ist mir das Licht aufgegangen, es steht eigentlich alles auf dem Spiel, was die letzten Jahre meine Versorgung gesichert hat. Ich werde seit fast 4 Jahren nun in Intensivpflege, etwa 23 Stunden am Tag gepflegt und zuhause in einer behindertengerechten Wohnung versorgt.

Zum Hauptproblem: bislang stellte mein Hausarzt und Palliativmediziner die Verordnung (bzw. den Antrag) auf häusliche Krankenpflege aus und es gab keinerlei Probleme jeweils die Genehmigung zur Verlängerung der Verordnung zu bekommen. Jetzt kann mein Hausarzt dieses nicht mehr machen und oh Wunder, es gibt in meiner Nähe keine potenzialerhebenden und verordnenden Ärzte, welche mir die neue Verordnung ausstellen dürfen.

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Unwissenheit bei Ärzten in Bezug aufs die gesetzlichen Neuerungen des IPReG

Ich habe eine 19-jährige Tochter, die als Extremfrühchen zur Welt kam und nach ein paar Tagen schwere Hirnblutungen hatte. Dabei wurde auch das Stammhirn in Mitleidenschaft gezogen, was bis heute dazu führt, dass sie ab und zu aufhört zu atmen. Sie hat ein Tracheostoma und wenn sie aufhört zu atmen, kann man die Situation mit dem Ambubeutel und Sauerstoff retten.

Diese Situation bedingt, dass stets jemand in ihrer Nähe sein muss, der sich mit diesen Dingen auskennt, d. h. mein Mann, eine professionelle Pflegekraft oder ich. Unsere Tochter bekommt Behandlungspflege und durch die ab 31.10.23 geltende AKI-Richtlinie ändert sich dabei ja so einiges.

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Mit dem IPReG gestaltet sich die Suche nach qualifizierten Ärzten als sehr schwierig

Ich bin 54 Jahre alt und seit 23 Jahren invasiv beatmet. Ich arbeite mit dem persönlichen Budget der Krankenkasse und habe mein Pflegepersonal in Eigenregie angestellt. Nach Ansicht der Klinikärzte beider jährlichen Beatmungskontrolle besteht für mich mit meiner progressiven Muskeldystrophie kein Potential zur Beatmungsentwöhnung.

Leider sind die Klinikärzte in die Potentialerhebung und Verordnung im ambulanten Bereich nicht eingebunden, so dass ich darauf angewiesen bin, bis zum 31.10.2023 zwei Ärzte zu finden; zum einen ein Arzt, der mir das fehlende Potential bescheinigt und einen zweiten Arzt, der die Verordnung für die häusliche außerklinische Intensivpflege ausstellen darf (gefordertes 4-Augen-Prinzip). Bis jetzt hatte ich noch keinen Erfolg bei der Suche nach geeigneten Ärzten in der Nähe.

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Krankenkasse findet im Umkreis unter 250 km keinen verordnenden Arzt

Ich lebe mit Assistenz über das Arbeitgebermodell und nicht invasiver Beatmung. Monitorüberwachung ist bei mir auch notwendig. Ich finde keinen potenzialerhebenden Arzt und auch keinen für die Verordnung im Großraum Freiburg. Der Terminservice der Krankenkasse findet erst im Umkreis von 250 km einen Arzt, der zumindest verordnen kann. Für mich ist es nicht möglich diese Entfernung zurückzulegen.

Ein Facharzt für außerklinischen Intensivpflege, der in der Schweiz ansässig ist (geringere Entfernung als der von der Krankenkasse vorgeschlagene Arzt) wird nicht anerkannt. Die Krankenkasse kündigte an, dass ich durch den medizinischen Dienst im September überprüft werde, obwohl ich noch keine Verordnung habe und diese auch nicht in Aussicht ist.

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KBV sagt meinem Arzt, ich brauche keine AKI

Ich beziehe seit einem Jahr HKP Leistungen (befristet bis 01.09.2023), da ich im Schlaf nicht invasiv beatmet werde. Ich habe auch Assistenz über das Arbeitgebermodell.

Anfang Juli habe ich mich an meinen Neurologen (Facharzt) zwecks Potentialerhebung und Verordnung gewandt und ihm über die Gesetzesänderung erzählt. Auf Nachfrage des Neurologen bei der KBV bekam er die Information, dass ich kein Anspruch auf AKI bzw. AKI-Verordnung habe, weil ich „nur“ nicht invasiv beatmet bin. „KBV sagt meinem Arzt, ich brauche keine AKI“ weiterlesen

AKI-Hotline: 030 235 935 199 Skip to content