Versorgung gefährdet durch mangelnde Kommunikation und Information seitens des Kostenträgers

Ich möchte auf eine Familie hinweisen, die nicht informiert wurde über die aktuellen gesetzlichen Änderungen hinsichtlich ihrer intensivpflegerischen Versorgung. Auch der behandelnde Arzt ist nicht informiert über die AKI-Verordnung/Potenzialerhebung/Behandlungsplan.

Bei dem Betroffenen handelt es sich um einen jungen Mann, nach Schädel-Hirn-Trauma in der Mobilität vollständig eingeschränkt und mit Trachealkanüle versorgt. Seine Versorgung läuft über das Arbeitgebermodell im persönlichen Budget.

Die aktuelle Zielvereinbarung ist bis zum 31.10.2023 vereinbart. Bisher hat sich die Krankenkasse bezüglich einer Verlängerung nicht gemeldet.

Die Beiträge auf dieser Website wurden anonymisiert und basieren auf protokollierten Erfahrungen der Betroffenen.

Unter Druck der Klinik ging ich in eine Beatmungs-WG

Ich bin erkrankt an ASL und wurde letztens notfallmäßig mit Aspirationspneumonie in die Klinik gebracht. Dort wurde mir eine Trachealkanüle gelegt und eine PEG-Sonde. Meine bisherige Versorgung lief mit persönlicher Assistenz im Arbeitgebermodell. Durch das Gespräch mit der Klinik wurden wir, ich und meine Partnerperson verunsichert.

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Mein Bedarf wird von Eingliederungshilfe nicht anerkannt

Ich lebe mit Arbeitgebermodell und sichere darüber die außerklinische Intensivpflege. Bei der Beantragung wurde der Antrag von der Krankenkasse an die Engliederungshilfe weitergeleitet. Von der Krankenkasse wurde mir mitgeteilt, mein Versorgungsbedarf sei noch nicht umfangreich genug, als dass die Kasse der Kostenträger gewesen wäre. Mittlerweile hat sich mein Zustand verschlechtert. Es wurden mir insgesamt 26 Stunden persönliche Assistenz bewilligt, weil ich für einige Verrichtungen 2 Personen gleichzeitig benötige. Anaplaxien treten bei mir täglich und mehrfach auf.

Bei mir liegt unweigerlich Bedarf an außerklinischen Intensivpflege vor, häusliche Krankenpflege ist verordnet für 24 Stunden und von dem medizinischen Dienst entsprechend anerkannt. Die Eingliederungshilfe als Hauptkostenträger des persönlichen Budgets erkennt meinen Bedarf an außerklinischen Intensivpflege nicht an und verweigert die Kostenübernahme für notwendige Fortbildungen für meine Mitarbeiter.

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AKI-Hotline: 030 235 935 199 Skip to content