Versorgung gefährdet durch mangelnde Kommunikation und Information seitens des Kostenträgers

Ich möchte auf eine Familie hinweisen, die nicht informiert wurde über die aktuellen gesetzlichen Änderungen hinsichtlich ihrer intensivpflegerischen Versorgung. Auch der behandelnde Arzt ist nicht informiert über die AKI-Verordnung/Potenzialerhebung/Behandlungsplan.

Bei dem Betroffenen handelt es sich um einen jungen Mann, nach Schädel-Hirn-Trauma in der Mobilität vollständig eingeschränkt und mit Trachealkanüle versorgt. Seine Versorgung läuft über das Arbeitgebermodell im persönlichen Budget.

Die aktuelle Zielvereinbarung ist bis zum 31.10.2023 vereinbart. Bisher hat sich die Krankenkasse bezüglich einer Verlängerung nicht gemeldet.

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Krankenkasse fordert rückwirkend einen 100% Fachkräftevorbehalt

Ich lebe im Arbeitgebermodell mit einem Team aus Assistenzkräften (Laienkräfte ohne Exam). Alle Assistent*innen sind individuell eingearbeitet und handlungsfähig. Meine Versorgung ist dadurch seit Jahren erfolgreich und sicher gestellt. Bisher hatten alle von mir eingesetzten Laienkräfte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von meiner behandelnden Arztpraxis und waren bei der Krankenkasse angekündigt/genehmigt.

Die Krankenkasse sendete mir Anfang September 2023 eine neue Zielvereinbarung für die außerklinische Intensivpflege zu, die einen 100 %igen Fachkräftevorbehalt vorgibt. Diese sollte rückwirkend ab Juni 2023 gültig sein.
Ich wünsche mir, dass mein Team bestehen bleiben kann, wie es ist und meine Mitarbeiter weiterhin regulär ihre Gehälter erhalten, auch rückwirkend zum Beginn der neuen Zielvereinbarung.

Ich habe große Sorge, dass aufgrund der rückwirkenden Zielvereinbarung meiner Krankenkasse die Lohnzahlungen für meine Assistenzkräfte nicht anerkannt werden und ich womöglich privat für die anfallenden Lohnkosten herangezogen werde.

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Fachkräftevorbehalt gefährdet die Versorgung unserer 10-jährigen Tochter

Unser Pflegedienst kündigte die Versorgung unseres Kindes zum 30. September 2023. Das eingearbeitete Pflegeteam, welches inzwischen gekündigt wurde, bestand aus Mitarbeitern mit gemischter Qualifikation.

Unsere Krankenkasse hat uns mündlich ein persönliches Budget ab 01.10.2023 zugesagt. Ich werde als Mutter die Versorgung des Kindes mit voraussichtlich 18,5 Stunden am Tag im Arbeitgebermodell verwalten. Für die Versorgung unseres Kindes wünschen wir uns, dass das Team aus dem Pflegedienst 1 zu 1 ins Budget überführt wird. Die KK weiß jedoch noch nicht, dass das eingearbeitete Pflegeteam aus Mitarbeitern mit gemischter Qualifikation besteht. Wir fürchten einen Fachkräftevorbehalt.

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Krankenkasse findet im Umkreis unter 250 km keinen verordnenden Arzt

Ich lebe mit Assistenz über das Arbeitgebermodell und nicht invasiver Beatmung. Monitorüberwachung ist bei mir auch notwendig. Ich finde keinen potenzialerhebenden Arzt und auch keinen für die Verordnung im Großraum Freiburg. Der Terminservice der Krankenkasse findet erst im Umkreis von 250 km einen Arzt, der zumindest verordnen kann. Für mich ist es nicht möglich diese Entfernung zurückzulegen.

Ein Facharzt für außerklinischen Intensivpflege, der in der Schweiz ansässig ist (geringere Entfernung als der von der Krankenkasse vorgeschlagene Arzt) wird nicht anerkannt. Die Krankenkasse kündigte an, dass ich durch den medizinischen Dienst im September überprüft werde, obwohl ich noch keine Verordnung habe und diese auch nicht in Aussicht ist.

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Unter Druck der Klinik ging ich in eine Beatmungs-WG

Ich bin erkrankt an ASL und wurde letztens notfallmäßig mit Aspirationspneumonie in die Klinik gebracht. Dort wurde mir eine Trachealkanüle gelegt und eine PEG-Sonde. Meine bisherige Versorgung lief mit persönlicher Assistenz im Arbeitgebermodell. Durch das Gespräch mit der Klinik wurden wir, ich und meine Partnerperson verunsichert.

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KBV sagt meinem Arzt, ich brauche keine AKI

Ich beziehe seit einem Jahr HKP Leistungen (befristet bis 01.09.2023), da ich im Schlaf nicht invasiv beatmet werde. Ich habe auch Assistenz über das Arbeitgebermodell.

Anfang Juli habe ich mich an meinen Neurologen (Facharzt) zwecks Potentialerhebung und Verordnung gewandt und ihm über die Gesetzesänderung erzählt. Auf Nachfrage des Neurologen bei der KBV bekam er die Information, dass ich kein Anspruch auf AKI bzw. AKI-Verordnung habe, weil ich „nur“ nicht invasiv beatmet bin. „KBV sagt meinem Arzt, ich brauche keine AKI“ weiterlesen

AKI-Hotline: 030 235 935 199 Skip to content