Pflegedienst möchte die Versorgung meiner Tochter einstellen

Ich bin Mutter einer Tochter mit Querschnittslähmung und Beatmungsbedarf nachts. Bisher wurde sie über häusliche Krankenpflege und einen Pflegedienst versorgt. Dieser hat mich Mitte Oktober informiert, dass sie nun die AKI-Verordnung brauchen. Wenn keine Verordnung bald vorliegt, will der Pflegedienst die Leistung einstellen.

Unser Hausarzt verordnet AKI nicht, will auch keinen Antrag zur Qualifizierung stellen. Ich habe einige Ärzte aus der Gesund.bund.de-Liste abtelefoniert und keiner ist bereit, meiner Tochter die außerklinische Intensivpflege zu verordnen. Sowohl unsere Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung und die 116117 wissen von nichts und können angeblich auch nicht helfen.
Ich suche weiterhin dringend einen verordnenden Arzt in unserer Nähe.

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Das Ergebnis der Prüfung der AKI-Formulare entscheidet mit, wie das eigene Leben weiter geht

Ich fahre in die Kinderambulanz, denn außerklinische Intensivpflege muss für meine Tochter verordnet werden. Die Kinderärztin nimmt sich Zeit. Wir besprechen jeden einzelnen Punkt ganz in Ruhe. Mich frustriert es, Judiths Fragilität in diese Felder quetschen zu lassen. Bisher hatte das Formular für Judiths Versorgung eine Seite. Jetzt ist alles anders. Ein Gesetz tritt im November endgültig in Kraft, das IPREG. Jetzt muss geprüft werden, ob die Beatmung und das Tracheostoma noch notwendig sind oder ob es „Potenzial“ zur Entwöhnung gibt. Jeder Mensch mit Intensivpflege und Beatmung braucht jetzt dieses Blatt 62 A.

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Mein Pflegedienst kennt die neue AKI-Verordnung nicht

Ich bin seit 2018 Träger einer Trachealkanüle, die von meinen Assistent*innen mehrmals unregelmäßig täglich abgesaugt wird. 3x wöchentlich wird sie gewechselt. Die Verordnung für HKP ist bis 12/2023 ausgestellt. Mein Hausarzt sagt, dass die Verordnung bis dahin gilt. Mein Pflegedienst kennt die neue AKI-Verordnung nicht.

Bis jetzt habe ich noch keine AKI-Verordnung und auch keine Potenzial-Erhebung. Von meinen 7 Assistent*innen ist einer Heilerziehungspfleger, alle anderen sind ungelernte Pflegekräfte.

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Die Umstellung auf die AKI-Richtlinie macht uns sehr viele Sorgen

Unsere 5-jährige Tochter ist auf außerklinische Intensivpflege angewiesen. Sie hat mit 7 Monaten ein Tracheostoma bekommen und wird in der Nacht beatmet. Aufgrund Ihrer Grunderkrankung hat sie auch andere diverse Beeinträchtigungen. Trotz allem ist sie ein sehr fröhliches Mädchen und geht seit fast 2 Jahren in den Kindergarten. Dort kommt der Pflegedienst auch mit. Die Umstellung auf die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie macht uns sehr viele Sorgen.

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Wir leben in einer Großstadt und finden keinen potenzialerhebenden Arzt

Unsere erwachsene, seit Geburt schwer mehrfachbehinderte Tochter, erhält seit vielen Jahren außerklinische Intensivpflege. Diese wird über das Persönliche Budget und einen Pflegedienst erbracht. Unsere Tochter wird nachts invasiv beatmet.

Wir wohnen in der Großstadt Hannover mit über 550.000 Einwohnern. In dem Gesund.Bund-Verzeichnis der Bundesregierung findet man für diese Großstadt einen Arzt, derdie Potenzialerhebung erstellen kann. Nach telefonischer Rücksprache erfuhr ich, dass dieser Arzt gar nicht weiß, dass er auf dieser Liste steht. Potenzialerhebungen erstellt er nicht.

Ein weiterer Arzt, der in Liste für die Verordnung der AKI vermerkt ist, möchte nur für die von ihm betreute Wohngruppe tätig sein. Weitere Patienten nimmt er nicht auf. Ein barrierefreier Zugang ist bei keinem Arzt möglich. Unsere Krankenkasse verweist auf die Kassenärztliche Vereinigung, die uns entsprechende Ärzte in unserer Region nennen müsste. Wir warten seit einiger Zeit auf eine Rückmeldung der KVN.

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Von der Klinik als geweant entlassen trotz Beatmungsbedarf

Ich bin querschnittsgelähmt und werde seit Jahren über ein Tracheostoma invasiv beatmet. Bei meinem letzten, 2-tägigen Beatmungs-Kontrollaufenthalt in einer Klinik ließ man mich eine Nacht ohne die Beatmung.  Da die Blutgase unter Sauerstoffgabe unauffällig waren, hat man mich daraufhin als geweant (mit Sauerstoffgabe) entlassen. Mein Beatmungsgerät kann ich noch bis zu 4 Wochen mit nach Hause nehmen.

Zu Hause verschlechterte sich mein Zustand bei häuslicher Krankenpflege.

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Fachkräftevorbehalt gefährdet die Versorgung unserer 10-jährigen Tochter

Unser Pflegedienst kündigte die Versorgung unseres Kindes zum 30. September 2023. Das eingearbeitete Pflegeteam, welches inzwischen gekündigt wurde, bestand aus Mitarbeitern mit gemischter Qualifikation.

Unsere Krankenkasse hat uns mündlich ein persönliches Budget ab 01.10.2023 zugesagt. Ich werde als Mutter die Versorgung des Kindes mit voraussichtlich 18,5 Stunden am Tag im Arbeitgebermodell verwalten. Für die Versorgung unseres Kindes wünschen wir uns, dass das Team aus dem Pflegedienst 1 zu 1 ins Budget überführt wird. Die KK weiß jedoch noch nicht, dass das eingearbeitete Pflegeteam aus Mitarbeitern mit gemischter Qualifikation besteht. Wir fürchten einen Fachkräftevorbehalt.

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Kasse akzeptiert keine eingearbeiteten Laienkräfte mehr

Ich lebe mit einer progressiven Muskelatrophie, werde nachts invasiv beatmet und von einem Intensivpflegedienst 24h versorgt. Der Dienst stellte mir bisher pflegerische Hilfskräfte zur Verfügung und das hat gut funktioniert. Geeignete Fachkräfte für einen 24h-Versorgung zu finden ist auch für den Pflegedienst aufgrund des Fachkräftemangels kaum nicht möglich. Meine Versorgung wurde bislang über Einzelvereinbarungen von meiner Krankenkasse finanziert.

Seit 01.07.2023 kann der Pflegedienst keine Einzelfallentscheidungen bezüglich des Einsatzes von Laienkräften mehr für mich abschließen. Deshalb habe ich am 19.7.2023 eine Mail an die KK geschickt, mit einem Antrag auf die Fortführung der Versorgung mit Laienkräften. Ich habe darauf hingewiesen, dass meine Versorgung durch den Pflegedienst nicht mehr sichergestellt werden kann, wenn der Einsatz von pflegerischen Hilfskräften nicht mehr möglich sein sollte.

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AKI-Hotline: 030 235 935 199 Skip to content