Meine behandelnden Ärztinnen verordnen keine AKI

Ich lebe mit Assistenz und Muskeldystrophie Typ Duchenne. Meine Neurologin, die mir häusliche Krankenpflege rund um die Uhr bis 10.12.2023 verordnet hat, lehnt es ab, mir außerklinische intensivpflege ab 31.10.2023 zu verordnen. Sie habe die neuen Muster 62 A, B, C nicht im System.
Eine andere Ärztin hat bei mir kein Beatmungsentwöhnungspotenzial festgestellt. Allerdings habe die Praxis die neuen Muster nicht. Zudem würden sie Patienten mit meiner Erkrankung nicht behandeln. Daher könnten sie mir außerklinische intensivpflege nicht verordnen. „Das hat ganz viel mit wollen, können und dürfen zu tun.“

Ich solle mich an die Spezialambulanz der Uniklinik wenden, die mich betreut. Die Ärztin der Spezialambulanz hat mir bereits bei unserem letzten Termin im Sommer 2023 mitgeteilt, dass sie außerklinische Intensivpflege nicht verordnen kann.
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Mit dem IPReG gestaltet sich die Suche nach qualifizierten Ärzten als sehr schwierig

Ich bin 54 Jahre alt und seit 23 Jahren invasiv beatmet. Ich arbeite mit dem persönlichen Budget der Krankenkasse und habe mein Pflegepersonal in Eigenregie angestellt. Nach Ansicht der Klinikärzte beider jährlichen Beatmungskontrolle besteht für mich mit meiner progressiven Muskeldystrophie kein Potential zur Beatmungsentwöhnung.

Leider sind die Klinikärzte in die Potentialerhebung und Verordnung im ambulanten Bereich nicht eingebunden, so dass ich darauf angewiesen bin, bis zum 31.10.2023 zwei Ärzte zu finden; zum einen ein Arzt, der mir das fehlende Potential bescheinigt und einen zweiten Arzt, der die Verordnung für die häusliche außerklinische Intensivpflege ausstellen darf (gefordertes 4-Augen-Prinzip). Bis jetzt hatte ich noch keinen Erfolg bei der Suche nach geeigneten Ärzten in der Nähe.

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AKI-Hotline: 030 235 935 199 Skip to content