Versorgung gefährdet durch mangelnde Kommunikation und Information seitens des Kostenträgers

Ich möchte auf eine Familie hinweisen, die nicht informiert wurde über die aktuellen gesetzlichen Änderungen hinsichtlich ihrer intensivpflegerischen Versorgung. Auch der behandelnde Arzt ist nicht informiert über die AKI-Verordnung/Potenzialerhebung/Behandlungsplan.

Bei dem Betroffenen handelt es sich um einen jungen Mann, nach Schädel-Hirn-Trauma in der Mobilität vollständig eingeschränkt und mit Trachealkanüle versorgt. Seine Versorgung läuft über das Arbeitgebermodell im persönlichen Budget.

Die aktuelle Zielvereinbarung ist bis zum 31.10.2023 vereinbart. Bisher hat sich die Krankenkasse bezüglich einer Verlängerung nicht gemeldet.

Die Beiträge auf dieser Website wurden anonymisiert und basieren auf protokollierten Erfahrungen der Betroffenen.

Mit dem IPReG gestaltet sich die Suche nach qualifizierten Ärzten als sehr schwierig

Ich bin 54 Jahre alt und seit 23 Jahren invasiv beatmet. Ich arbeite mit dem persönlichen Budget der Krankenkasse und habe mein Pflegepersonal in Eigenregie angestellt. Nach Ansicht der Klinikärzte beider jährlichen Beatmungskontrolle besteht für mich mit meiner progressiven Muskeldystrophie kein Potential zur Beatmungsentwöhnung.

Leider sind die Klinikärzte in die Potentialerhebung und Verordnung im ambulanten Bereich nicht eingebunden, so dass ich darauf angewiesen bin, bis zum 31.10.2023 zwei Ärzte zu finden; zum einen ein Arzt, der mir das fehlende Potential bescheinigt und einen zweiten Arzt, der die Verordnung für die häusliche außerklinische Intensivpflege ausstellen darf (gefordertes 4-Augen-Prinzip). Bis jetzt hatte ich noch keinen Erfolg bei der Suche nach geeigneten Ärzten in der Nähe.

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Wir leben in einer Großstadt und finden keinen potenzialerhebenden Arzt

Unsere erwachsene, seit Geburt schwer mehrfachbehinderte Tochter, erhält seit vielen Jahren außerklinische Intensivpflege. Diese wird über das Persönliche Budget und einen Pflegedienst erbracht. Unsere Tochter wird nachts invasiv beatmet.

Wir wohnen in der Großstadt Hannover mit über 550.000 Einwohnern. In dem Gesund.Bund-Verzeichnis der Bundesregierung findet man für diese Großstadt einen Arzt, derdie Potenzialerhebung erstellen kann. Nach telefonischer Rücksprache erfuhr ich, dass dieser Arzt gar nicht weiß, dass er auf dieser Liste steht. Potenzialerhebungen erstellt er nicht.

Ein weiterer Arzt, der in Liste für die Verordnung der AKI vermerkt ist, möchte nur für die von ihm betreute Wohngruppe tätig sein. Weitere Patienten nimmt er nicht auf. Ein barrierefreier Zugang ist bei keinem Arzt möglich. Unsere Krankenkasse verweist auf die Kassenärztliche Vereinigung, die uns entsprechende Ärzte in unserer Region nennen müsste. Wir warten seit einiger Zeit auf eine Rückmeldung der KVN.

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Unter Druck der Klinik ging ich in eine Beatmungs-WG

Ich bin erkrankt an ASL und wurde letztens notfallmäßig mit Aspirationspneumonie in die Klinik gebracht. Dort wurde mir eine Trachealkanüle gelegt und eine PEG-Sonde. Meine bisherige Versorgung lief mit persönlicher Assistenz im Arbeitgebermodell. Durch das Gespräch mit der Klinik wurden wir, ich und meine Partnerperson verunsichert.

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KBV sagt meinem Arzt, ich brauche keine AKI

Ich beziehe seit einem Jahr HKP Leistungen (befristet bis 01.09.2023), da ich im Schlaf nicht invasiv beatmet werde. Ich habe auch Assistenz über das Arbeitgebermodell.

Anfang Juli habe ich mich an meinen Neurologen (Facharzt) zwecks Potentialerhebung und Verordnung gewandt und ihm über die Gesetzesänderung erzählt. Auf Nachfrage des Neurologen bei der KBV bekam er die Information, dass ich kein Anspruch auf AKI bzw. AKI-Verordnung habe, weil ich „nur“ nicht invasiv beatmet bin. „KBV sagt meinem Arzt, ich brauche keine AKI“ weiterlesen

Mein Bedarf wird von Eingliederungshilfe nicht anerkannt

Ich lebe mit Arbeitgebermodell und sichere darüber die außerklinische Intensivpflege. Bei der Beantragung wurde der Antrag von der Krankenkasse an die Engliederungshilfe weitergeleitet. Von der Krankenkasse wurde mir mitgeteilt, mein Versorgungsbedarf sei noch nicht umfangreich genug, als dass die Kasse der Kostenträger gewesen wäre. Mittlerweile hat sich mein Zustand verschlechtert. Es wurden mir insgesamt 26 Stunden persönliche Assistenz bewilligt, weil ich für einige Verrichtungen 2 Personen gleichzeitig benötige. Anaplaxien treten bei mir täglich und mehrfach auf.

Bei mir liegt unweigerlich Bedarf an außerklinischen Intensivpflege vor, häusliche Krankenpflege ist verordnet für 24 Stunden und von dem medizinischen Dienst entsprechend anerkannt. Die Eingliederungshilfe als Hauptkostenträger des persönlichen Budgets erkennt meinen Bedarf an außerklinischen Intensivpflege nicht an und verweigert die Kostenübernahme für notwendige Fortbildungen für meine Mitarbeiter.

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AKI-Hotline: 030 235 935 199 Skip to content