Potenzialerhebung nicht anerkannt wegen Hürden im nationalen Gesundheitsportal

Bild der Arzt Suchmaske auf der Internetseite gesund.bund.de

Potentialerhebung (PE) wird von der Krankenkasse (KK) nicht anerkannt, weil der qualifizierte Facharzt (FA) aus einem ermächtigten Zentrum (MZEB) mit Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes nicht im Nationalen Gesundheitsportal gesund.bund geführt wird. (Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dürfen Daten von Ärzt*innen, die keinem Mitgliedsverband angehören, nicht weiterverarbeitet werden). Auch der vorgelegte Screenshot von der Internetseite der zuständigen KV mit personifiziertem Nachweis der ärztlichen Zulassung wird von der KK mit Verweis auf die fehlende Eintragung im Nationalen Gesundheitsportal erneut abgelehnt.Nach telefonischer Auskunft der KK ist die Genehmigung der Verordnung (VO) durch die bis Dezember 2024 geltende Übergangsregelung für 6 Monate möglich. Eine Bestätigung der für 12 Monate ausgestellten VO ist wegen der „ungültigen“ PE jedoch nicht möglich. Es wird darum gebeten, künftige PE bei einem „zugelassenen FA“ ausstellen zu lassen.

Die zuständige KV lehnt auf schriftliche Anfrage Auskünfte zur Qualifikation von Ärzt*innen mit Verweis auf Nicht-Zuständigkeit grundsätzlich ab und verweist auf den zuständigen FA. Der zuständige FA verweist auf die Internetseite der zuständigen KV, was von der zuständigen KK jedoch nicht anerkannt wird. (Der betreffende FA betreut im MZEB mehr als 30 junge Menschen mit AKI-Bedarf und hat jeweils VO und PE ausgestellt). Ergänzend noch der Hinweis, dass die fehlende Anerkennung der vorgelegten PE im parallel versandten Genehmigungsschreiben der KK an den Leistungserbringer (LE) keine Erwähnung findet.

Die Beiträge auf dieser Website wurden anonymisiert und basieren auf protokollierten Erfahrungen der Betroffenen.

KBV sagt meinem Arzt, ich brauche keine AKI

Ich beziehe seit einem Jahr HKP Leistungen (befristet bis 01.09.2023), da ich im Schlaf nicht invasiv beatmet werde. Ich habe auch Assistenz über das Arbeitgebermodell.

Anfang Juli habe ich mich an meinen Neurologen (Facharzt) zwecks Potentialerhebung und Verordnung gewandt und ihm über die Gesetzesänderung erzählt. Auf Nachfrage des Neurologen bei der KBV bekam er die Information, dass ich kein Anspruch auf AKI bzw. AKI-Verordnung habe, weil ich „nur“ nicht invasiv beatmet bin. „KBV sagt meinem Arzt, ich brauche keine AKI“ weiterlesen

AKI-Hotline: 030 235 935 199 Skip to content