Ich lebe mit Arbeitgebermodell und sichere darüber die außerklinische Intensivpflege. Bei der Beantragung wurde der Antrag von der Krankenkasse an die Engliederungshilfe weitergeleitet. Von der Krankenkasse wurde mir mitgeteilt, mein Versorgungsbedarf sei noch nicht umfangreich genug, als dass die Kasse der Kostenträger gewesen wäre. Mittlerweile hat sich mein Zustand verschlechtert. Es wurden mir insgesamt 26 Stunden persönliche Assistenz bewilligt, weil ich für einige Verrichtungen 2 Personen gleichzeitig benötige. Anaplaxien treten bei mir täglich und mehrfach auf.
Bei mir liegt unweigerlich Bedarf an außerklinischen Intensivpflege vor, häusliche Krankenpflege ist verordnet für 24 Stunden und von dem medizinischen Dienst entsprechend anerkannt. Die Eingliederungshilfe als Hauptkostenträger des persönlichen Budgets erkennt meinen Bedarf an außerklinischen Intensivpflege nicht an und verweigert die Kostenübernahme für notwendige Fortbildungen für meine Mitarbeiter.
Ich habe eine Budgeterhöhung für insgesamt 28 Stunden am Tag beantragt, weil die Tätigkeiten, die von 2 Assistenzkräften ausgeführt werden müssen, mehr geworden sind. Das Antragsverfahren läuft seit Januar 2023, die bisherige Zielvereinbarung wurde seither nicht verlängert. Die Zahlungen sind unverändert weitergelaufen. Die Eingliederungshilfe fordert von mir Unterlagen doppelt und dreifach an, sagt ganz kurzfristig Bedarfsermittlungstermine ab und verzögert den Prozess.
Einige Stellen im meinem Versorgungsteam sind unbesetzt, eine Nachbesetzung kann nicht erfolgen, weil auch die von mir beantragte Erhöhung der Stundenlöhne bisher nicht bewilligt wurde, mein Umzug nach Freiburg macht eine Erhöhung der Stundenlöhne umso notwendiger, da die Lebenshaltungskosten für die Assistenzkräfte im Vergleich zu Gladbeck, meinem früheren Wohnungsort deutlich höher sind.
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