Wie viele andere Eltern von Kindern mit Beatmung blicken wir ratlos in die Zukunft

Mein Sohn hat durch seine schwere Mehrfachbehinderung eine chronische Ateminsuffizienz und ist auf eine Trachealkanüle und Heimbeatmung angewiesen. Er hat Anspruch auf häusliche Krankenpflege und so werden wir in seiner Pflege im Früh- und Nachtdienst von einem ambulanten Kinderintensivpflegedienst zu Hause unterstützt.

Seit Beginn diesen Jahres gilt nun aber ein neues Gesetz (IPReG) und die Häusliche Krankenpflege läuft aus. Stattdessen wird nun Außerklinische Intensivpflege verordnet, für die – anders als zuvor – eine Potenzialerhebung zur Beatmungsentwöhnung von einem spezialisierten Arzt durchgeführt und bescheinigt werden muss.

Einen solchen Kinderarzt konnte ich aktuell in der Nähe unseres Wohnortes noch nicht ausfindig machen.

Weder das verordnende Sozialpädiatrische Zentrum, noch unserer Pflegedienstleitung konnte uns in dieser Problematik weiterhelfen. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung des Bundes (KVB) sind aktuell deutschlandweit 10 Kinderärzte gelistet, die eine solche Potenzialerhebung durchführen dürfen. Alle sind weiter als 200 km von unserem Wohnort entfernt. Das ist unzumutbar als Voraussetzung weiter ambulante Intensivpflege in Anspruch nehmen zu dürfen.

Aktuell haben wir die Übergangsregelung genutzt und uns ab Juli noch einmal Häusliche Krankenpflege verordnen lassen. Diese gilt dann aber nur bis Ende Oktober. Ab dann soll das IPReG vollumfänglich greifen. Ich sehe nicht, dass bis dahin ein funktionierende Strukturen zur Potenzialerhebung an unserem Wohnort gibt. Aber was dann?

Die Beiträge auf dieser Website wurden anonymisiert und basieren auf protokollierten Erfahrungen der Betroffenen.

AKI-Hotline: 030 235 935 199 Skip to content