Krankenkasse fordert rückwirkend einen 100% Fachkräftevorbehalt

Ich lebe im Arbeitgebermodell mit einem Team aus Assistenzkräften (Laienkräfte ohne Exam). Alle Assistent*innen sind individuell eingearbeitet und handlungsfähig. Meine Versorgung ist dadurch seit Jahren erfolgreich und sicher gestellt. Bisher hatten alle von mir eingesetzten Laienkräfte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von meiner behandelnden Arztpraxis und waren bei der Krankenkasse angekündigt/genehmigt.

Die Krankenkasse sendete mir Anfang September 2023 eine neue Zielvereinbarung für die außerklinische Intensivpflege zu, die einen 100 %igen Fachkräftevorbehalt vorgibt. Diese sollte rückwirkend ab Juni 2023 gültig sein.
Ich wünsche mir, dass mein Team bestehen bleiben kann, wie es ist und meine Mitarbeiter weiterhin regulär ihre Gehälter erhalten, auch rückwirkend zum Beginn der neuen Zielvereinbarung.

Ich habe große Sorge, dass aufgrund der rückwirkenden Zielvereinbarung meiner Krankenkasse die Lohnzahlungen für meine Assistenzkräfte nicht anerkannt werden und ich womöglich privat für die anfallenden Lohnkosten herangezogen werde.

Die Beiträge auf dieser Website wurden anonymisiert und basieren auf protokollierten Erfahrungen der Betroffenen.

AKI-Hotline: 030 235 935 199 Skip to content