Mit dem IPReG gestaltet sich die Suche nach qualifizierten Ärzten als sehr schwierig

Ich bin 54 Jahre alt und seit 23 Jahren invasiv beatmet. Ich arbeite mit dem persönlichen Budget der Krankenkasse und habe mein Pflegepersonal in Eigenregie angestellt. Nach Ansicht der Klinikärzte beider jährlichen Beatmungskontrolle besteht für mich mit meiner progressiven Muskeldystrophie kein Potential zur Beatmungsentwöhnung.

Leider sind die Klinikärzte in die Potentialerhebung und Verordnung im ambulanten Bereich nicht eingebunden, so dass ich darauf angewiesen bin, bis zum 31.10.2023 zwei Ärzte zu finden; zum einen ein Arzt, der mir das fehlende Potential bescheinigt und einen zweiten Arzt, der die Verordnung für die häusliche außerklinische Intensivpflege ausstellen darf (gefordertes 4-Augen-Prinzip). Bis jetzt hatte ich noch keinen Erfolg bei der Suche nach geeigneten Ärzten in der Nähe.

Ich habe jetzt, Stand Mitte Juni, noch gut 4 Monate Zeit geeignete Ärzte zu finden; 2 Monate fallen ohnehin schon weg aufgrund der Urlaubs- und Ferienzeit, und Termine bei Fachärzten bekommt man auch nicht innerhalb von 2 Monaten. Ich bin zwar in der Lage, aufgrund meiner vorhandenen Mobilität auch Ärzte aufzusuchen, die weiter weg sind, allerdings halte ich es für fraglich, ob mich ein Arzt dann als Patient annimmt, weil aufgrund der Gesetzesneuregelung auch das Wohnumfeld in der Potentialerhebung Berücksichtigung finden soll.

Da werde ich wohl keinen Arzt finden, der bereit wäre, für einen längere Strecke zu einem Hausbesuch zu kommen, um das häusliche Wohnumfeld zu begutachten. Eine Anfrage nach Ärzten, die die Potentialerhebung und Verordnung ausstellen dürfen, hatte Anfang des Jahres bei der Krankenkasse keinen Erfolg. Ich habe die Antwort erhalten, dass sie selber noch nicht wissen, wie die genaue Umsetzung erfolgen soll und sie würden sich unaufgefordert bei mir melden, sobald die Einzelheiten bekannt sind.

Bis jetzt ist in der Richtung nichts passiert und ich bin weiterhin informationslos. Ich befürchte, dass ohne eine Weiterverordnung der häuslichen Intensivpflege die Leistungen der Krankenkasse eingestellt werden könnten; in dem Falle hätte ich das Gefühl, dass es gewollt ist, die häusliche außerklinische Intensivpflege in Beatmungs-WG`s zu überführen.

Die Beiträge auf dieser Website wurden anonymisiert und basieren auf protokollierten Erfahrungen der Betroffenen.

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