Kasse akzeptiert keine eingearbeiteten Laienkräfte mehr

Ich lebe mit einer progressiven Muskelatrophie, werde nachts invasiv beatmet und von einem Intensivpflegedienst 24h versorgt. Der Dienst stellte mir bisher pflegerische Hilfskräfte zur Verfügung und das hat gut funktioniert. Geeignete Fachkräfte für einen 24h-Versorgung zu finden ist auch für den Pflegedienst aufgrund des Fachkräftemangels kaum nicht möglich. Meine Versorgung wurde bislang über Einzelvereinbarungen von meiner Krankenkasse finanziert.

Seit 01.07.2023 kann der Pflegedienst keine Einzelfallentscheidungen bezüglich des Einsatzes von Laienkräften mehr für mich abschließen. Deshalb habe ich am 19.7.2023 eine Mail an die KK geschickt, mit einem Antrag auf die Fortführung der Versorgung mit Laienkräften. Ich habe darauf hingewiesen, dass meine Versorgung durch den Pflegedienst nicht mehr sichergestellt werden kann, wenn der Einsatz von pflegerischen Hilfskräften nicht mehr möglich sein sollte.

Die Krankenkasse antwortete daraufhin, dass nun die Voraussetzungen der außerklinischen Intensivpflege durch § 37c SGB V bestimmt werden und darin von „Pflegefachkräften“ gesprochen wird. Aufgrund des IPReG möchte die Krankenkasse die Finanzierung meiner bisherigen Versorgung nicht mehr übernehmen und gefährdet damit mein Grundrecht auf Selbstbestimmung.
Aktuell werde ich weiterhin von meinem Pflegedienst versorgt, dieser finanziert die Laienkräfte erst einmal vor, während ich mich durch einen Anwalt unterstützen lasse.

Die Beiträge auf dieser Website wurden anonymisiert und basieren auf protokollierten Erfahrungen der Betroffenen.

AKI-Hotline: 030 235 935 199 Skip to content