Mein Sohn ist seit 2016 im Wachkoma und nach zweijähriger Dekanülierung musste er rekanüliert werden. Ende Oktober steht die neue Verordnung an. Wir haben eine sehr gute Arztpraxis und die Ärzte erfüllen die geforderten Qualifikationen. Trotzdem finde ich keinen unsere Ärzte in der Liste des Bundes. Auch nicht unser MZEB bzw. deren Neurologen, die ja auch den Anforderungen entsprechen. Die Arztpraxen sind auch bis heute nicht über die Neuerungen informiert und wissen also auch nicht, was genau erwartet wird bzw., wie die Verordnungen ausgefüllt werden müssen.
Laut KBV benötigen unsere Ärzte keine Genehmigung, aber woher weiß ich, ob die Krankenkasse das auch weiß. Ein Anruf bei unserer Krankenkasse vor ein paar Wochen machte klar, dass man auch hier nicht genau weiß, wie das alles laufen soll und welche Ärzte nun genehmigen können oder nicht.
Wieso enthält die Liste des Bundes nicht alle Ärzte, die dafür in Frage kommen? Dort werden Ärzte aufgeführt, die gar nicht wissen, dass sie auf der Liste stehen und auch keine der Leistungen erbringen wollen. Einige darunter behandeln nur Privatpatienten oder sind nicht barrierefrei zugänglich. Mal abgesehen davon, dass keine Hausbesuche angeboten werden.
Stattdessen bekomme ich nun fast wöchentlich Post von unserer Krankenkasse, dass sich nun bald alles ändert. Man schreibt salopp: Möglicherweise hat Ihr Arzt diese Qualifikation. Fragen Sie dort doch einfach nach. Oder schauen Sie auf dem Gesundheitsportal gesund.bund.de. Dort finden Sie nämlich: nix! Aber unbedingt ab 31. Oktober den neuen Vordruck 62B verwenden, den man in der Praxis wahrscheinlich weder kennt noch vorrätig hat.
Und das Sahnehäubchen: Der Medizinische Dienst kündigt sich mit einer Begutachtung an, ob eine häusliche Krankenpflege erforderlich ist.
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