Ich habe eine 19-jährige Tochter, die als Extremfrühchen zur Welt kam und nach ein paar Tagen schwere Hirnblutungen hatte. Dabei wurde auch das Stammhirn in Mitleidenschaft gezogen, was bis heute dazu führt, dass sie ab und zu aufhört zu atmen. Sie hat ein Tracheostoma und wenn sie aufhört zu atmen, kann man die Situation mit dem Ambubeutel und Sauerstoff retten.
Diese Situation bedingt, dass stets jemand in ihrer Nähe sein muss, der sich mit diesen Dingen auskennt, d. h. mein Mann, eine professionelle Pflegekraft oder ich. Unsere Tochter bekommt Behandlungspflege und durch die ab 31.10.23 geltende AKI-Richtlinie ändert sich dabei ja so einiges.
Ich war heute mit ihr bei ihrem Hausarzt, der bisher problemlos die Verordnungen für die Behandlungspflege ausstellen konnte. Bei der Gelegenheit habe ich ihn gefragt, ob er schon mit der neuen AKI-Richtlinie vertraut sei und ob ihm der Begriff „Potenzialerhebung“ schon über den Weg gelaufen sei. Und ob er wüsste, dass er sich bei der KBV um eine Genehmigung kümmern muss, um zukünftig Verordnungen ausstellen zu dürfen. Nein – er wusste gar nichts dazu bzw. nimmt an, dass das ein Selbstgänger sein wird – wie bei jedem Verordnungsmuster, welches malüberarbeitet wird.
Da er nichts davon wusste, konnte er mir auch nicht sagen, ob er sich um eine Genehmigung kümmern wird. Diese Erfahrung habe ich auch bei anderen Ärzten gemacht, die ich zu der AKI-Richtlinie befragt habe. Die Ärzte scheinen alle völlig schmerzbefreit zu sein und denken, dass das ein Selbstgänger wird. Ich wohne übrigens nicht in irgendeinem Provinzkaff, sondern in Hamburg! Und wenn ich auf der Seite www.gesund.bund.de schaue, sieht das bzgl. der Ärzte mit AKI-Leistungen bisher ja sehr dünn aus.
Wo sollen wir hingehen mit unserer Tochter, um den Potenzialerhebungsbogen und die Verordnung zukünftig zu bekommen? Wie finden wir einen potenzialerhebenden bzw. verordnenden Arzt?
Die Beiträge auf dieser Website wurden anonymisiert und basieren auf protokollierten Erfahrungen der Betroffenen.